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Zum Entwurf der SPD-Bundestagsfraktion für ein novelliertes KWK-Gesetz (KWKG) Der BKWK begrüßt den am 29. März von der SPD- Bundestagsfraktion vorgelegten Gesetzentwurf . Dessen Grundstruktur sieht vor:
Der B.KWK hatte erstmals im Mai 2005 einen Eckpunkte-Vorschlag zur Novellierung des KWKG vorgelegt, der schon genau die gleiche Grundstruktur enthielt - mit Ausnahme des Zeitraums für die Inbetriebnahme neuer Anlagen (damals 2006 -2010). Weitere wesentliche Änderungen des SPD-Entwurfs gegenüber dem derzeit geltenden KWKG betreffen
Anmerkung: die EU- Kommission hat die zur
Anwendung des Anhang III erforderlichen Referenzwerte für die
getrennte Erzeugung erlassen, noch nicht aber die Leitlinien zur
Anwendung von Anhang II.
Für die Förderung von KWK-Strom aus modernisierten und aus kleinen Anlagen, die nach Inkrafttreten der Novellierung in Dauerbetrieb gehen, gilt:
Anmerkungen: Besonders für kleine Anlagen ist die Gewährung des Zuschusses auch für selbst verbrauchten Strom eine wesentliche Verbesserung. Der BKWK hatte vorgeschlagen, die Anerkennung der Modernisierung an die erreichte Effizienzsteigerung statt an ein Kostenkriterium zu binden. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD Fraktion, Ullrich Kelber, kündigte am 30. März an, die SPD werde die Novellierung des KWKG angesichts der bisherigen Untätigkeit des BMWi auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Koalitionsausschusses am 16. April setzen. Der B.KWK erwartet, dass es nun endlich zur zügigen Einbringung eines verhandelten Novellierungsentwurfs in den Bundestag kommt. Denn das geltende KWKG schreibt eine Zwischenüberprüfung über die Erreichung des für 2010 vorgeschriebenen CO2- Minderungsziels schon für Ende 2004 vor. Es verpflichtet die Bundesregierung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich abzeichnet, dass das Ziel nicht erreicht wird. Das aber hatte sich schon im Jahr 2004 abgezeichnet. Prof. Klaus Traube Energiepolitischer Sprecher
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