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KWK-Verband erhofft nun Aufschwung der hocheffizienten dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung
Berlin, 02.04.2004 - Zusammen mit dem erneuerbare Energien-Gesetz hat der Bundestag am heutigen Freitag in einem Zusatzartikel eine Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes beschlossen und damit ein Ärgernis für viele Betreiber von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beseitigt. Damit bleibt nach Aussage von Adi Golbach vom Bundesverband KWK künftig die Festlegung des so genannten „üblichen Preises“, den die Stromnetzbetreiber an Betreiber von KWK-Anlagen für ihre Stromeinspeisung zuzüglich eines Umweltbonus zu zahlen haben, nicht mehr deren Gutdünken überlassen sondern wird einheitlich gesetzlich geregelt. Maßstab wird nach dem Anfang Juni erwarteten Inkrafttreten des Gesetzes der durchschnittliche Baseloadpreis des jeweils letzten Quartals an der Leipziger Strombörse EEX sein. Er lag im ersten Quartal bei 2,85 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten KWK-Stroms – bei steigender Tendenz. Hinzu kommen noch eine Erstattung für vermiedene Netznutzungsentgelte, die alle Netzbetreiber den dezentralen Einspeisern erstatten müssen, sowie ein Ökobonus nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, dessen Höhe von Größe und Alter der KWK-Anlage abhängt. Für neue Klein-KWK-Anlagen kann sich das zu einer gesamten Einspeisevergütung zwischen 6 und 9 Cent pro Kilowattstunde summieren. Damit ist nach Einschätzung von Verbandsgeschäftsführer Golbach nun eine wichtige Grundlage für die Markterschließung der KWK im Bereich kleinerer Anlagen geschaffen.
Der KWK Verband hatte eine eindeutige Regelung des üblichen Preises gefordert; die nun erfolgte Gesetzesänderung wurde von den Koalitionsfraktionen in eigener Initiative ohne Regierungsvorlage beschlossen.
Sie beendet die nach dem Inkrafttreten des KWK-Gesetzes häufig praktizierte einseitige Absenkung der Einspeisevergütung durch viele Stromnetzbetreiber, durch die der Öko-Bonus aus dem Gesetz faktisch unterlaufen wurde. Der von den Stromversorgern gezahlte „übliche Preis“ variiert bisher je nach Unternehmensphilosophie zwischen 1,5 und über 3 Cent je Kilowattstunde.
Erläuterung:
• Kraft-Wärme-Kopplung: Hocheffiziente Erzeugung von Strom bei gleichzeitiger Nutzung der anfallenden Wärme zum Heizen oder für gewerbliche Prozesse; dabei ist eine Energieeinsparung von bis zu 50% gegenüber herkömmlicher Stromerzeugung in Großkraftwerken möglich.
• Baseloadpreis: Durchschnittspreis aller 24 Stunden eines Tages
• Klein-KWK-Anlage: Anlage bis 2 Megawatt elektrischer Leistung
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