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27.09.2006

Bundesregierung kündigt Novellierung des KWK- Gesetzes an

Die Bundesministerien für Wirtschaft und für Umwelt haben jetzt den seit Ende 2004 überfälligen Bericht zur Zwischenüberprüfung („Monitoring“) des Kraft- Wärme- Kopplungsgesetzes vorgelegt. Er soll die durch dieses Gesetz bis zum Jahr 2010 ausgelöste CO2-Minderung überprüfen. Im Verein mit dem Effekt des zusätzlichen, marktgetriebenen KWK- Ausbaus soll bis 2010 gegenüber 1998 eine jährlich CO2-Minderung um 23 (mindestens 20) Mio. t erreicht werden. Zwar wird der marktgetriebene KWK-Ausbau in einem gesonderten, noch nicht abgeschlossenen Monitoring untersucht. Doch da ein erheblicher marktgetriebener Ausbau nicht stattfindet, stellt der vorgelegte Bericht fest, es sei abzusehen, dass die Zielvorgabe für 2010 nicht erreicht werde. Zudem stellt er fest, Modernisierung und Neubau von KWK- Anlagen seien nur bei Förderung wirtschaftlich darstellbar. Angesichts dieser Feststellungen kündigt der Bericht schließlich an, die Bundesregierung werde einen Vorschlag für die Novellierung des KWK- Gesetzes unterbreiten.

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung B.KWK wertet dies als bemerkenswert positives Signal für den KWK-Ausbau. Er hatte bereits im vergangenen Jahr einen Novellierungsvorschlag vorgelegt. Angesichts der Stagnation des marktgetriebenen KWK- Ausbaus hatten dann Anfang August in einer gemeinsamen Stellungnahme zusammen mit dem B.KWK auch die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme AGFW, die Gewerkschaft ver.di und der Verband kommunaler Unternehmen VKU auf eine Novellierung mit dem Ziel eines weiteren Ausbaus hocheffizienter KWK-Anlagen gedrängt.

Verbandssprecher Klaus Traube: „Es kommt nun darauf an, noch in diesem Jahr eine Novelle zu verabschieden, die das weiterhin sehr erhebliche Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz durch Modernisierung und Neubau von KWK Anlagen mobilisiert. Ein zügiger Ausbau der KWK ist ein unentbehrlicher Beitrag zur Erreichung des in der Koalitionsvereinbarung postulierten Ziels, die Energieproduktivität in Deutschland bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 zu verdoppeln.“

Hintergrundinformationen:

Der Zwischenbericht kann hier als PDF (340 kB) heruntergeladen werden:

Er stützt sich auf zwei Gutachten, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsminsiteriums vom IER Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung der Universität Stuttgart und im Auftrag des Bundesumweltministeriums von DIW und Ökoinstitut erstellt wurden. Sie kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Weitere Informationen dazu sowie eine kritische Analyse des IER-Gutachtens siehe hier.

Weitere Informationen erhalten sie von:

Prof. Dr. Klaus Traube, Tel. 06171-25 815

Adi Golbach, Tel. 030-43 60 79 10

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
Alt-Tegel 16
D-13507 Berlin
Tel. 030-436 079 10

Fax 030-436 079 11
www.bkwk.de
info@bkwk.de


 

 

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