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06.06.2008

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung begrüßt Novelle des KWK-Gesetzes

Berlin, 6.6.2008 - Anlässlich der heutigen Verabschiedung von drei Gesetzen im Bundestag erklärte der energiepolitische Sprecher des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), Prof. Klaus Traube:

Der B.KWK begrüßt die heutige Verabschiedung der Gesetze zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und zur Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG). Sie sind die Kernstücke des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IKEP) der Bundesregierung.

Mit der Zielsetzung, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der deutschen Stromerzeugung bis 2020 auf 25% zu verdoppeln soll der KWK-Ausbau einen bedeutenden Beitrag zur Minderung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen erbringen. Traube erklärte, das Potenzial der KWK sei zweifellos noch höher. Die im Auftrag des BMWi 2006 erstellte Potenzialstudie weise ein Potenzial von über 50% KWK-Anteil an der deutschen Stromerzeugung aus, ein Wert, der im Nachbarland Dänemark schon erreicht sei. Allerdings habe das derzeitige KWK-Fördergesetz, das 2002 in Kraft trat und 2010 ausläuft, lediglich eine Erhöhung des KWK-Anteils um rd. 2% erbracht. Die Fördermittel – durch Umlage auf die Stromverbraucher finanzierte Zuschläge auf KWK-Stromerzeugung – seien zu über 80% zur Stabilisierung des Bestandes an KWK-Anlagen aufgewendet worden. Hingegen sei der Ausbau der KWK-Erzeugungskapazität auf Betreiben der großen Stromversorger nur sehr restriktiv gefördert worden.

Die Erhöhung des KWK-Stromanteils um rd. 2% wurde ganz überwiegend durch Modernisierung alter Fernwärme- Heizkraftwerke erzielt, die in einem engen Zeitraum erfolgen musste und nicht zur Erhöhung der Wärmeabgabe dienen durfte. Ein Zubau neuer Anlagen wurde nur im Bereich kleiner Leistungen gefördert und hat deswegen einen geringen Anteil (6%) an der Erhöhung. Zudem wurde nur der Teil der KWK-Stromerzeugung gefördert, der in ein öffentliches Netz eingespeist wird; so sollte der von Industrie, Wohnungswirtschaft und sonstigen Verbrauchern in eigenen KWK-Anlagen erzeugte und selbst genutzte Strom ausgeschlossen werden.

Demgegenüber hat das neue KWKG folgende Grundstruktur:

• Die Förderung bestehender Anlagen läuft wie im KWKG vorgesehen, d.h. bis 2010 aus;

• Das novellierte KWKG fördert unter Beibehaltung der Fördersystematik (Zuschläge) nur noch Neubau und Modernisierung von KWK-Anlagen, dies aber ohne die bisherigen Restriktionen

• Der Zuschlag auf KWK-Strom beträgt für Anlagen ab 2 MW 1,5 ct/kWh, zahlbar während 6 Jahren ab Inbetriebnahme. Kleine Anlagen bis 2 MW und Kleinstanlagen bis 50 kW erhalten (zweistufig) höhere Zuschläge.


Diese Grundstruktur, so Traube, habe der B.KWK schon im Mai 2004, als das unzureichende Ergebnis des jetzigen KWK-Gesetzes bereits absehbar war, zur Novellierung des KWKG vorgeschlagen. Dies und auch die weiteren wesentlichen Grundzüge
(siehe Beiblatt) bildeten eine sehr viel günstigere Basis für den KWK-Ausbau als das bisherige, völlig unzureichende KWKG.

Dennoch zweifelt der B.KWK an der Erreichung des 25% Ziels bis 2020. Denn in den vier Jahren seit Formulierung des Fördervorschlags seien infolge des internationalen Kraftwerksbooms die Preise für Kraftwerkskomponenten so massiv gestiegen, dass der damals geforderte Anreiz - 1,5 ct/kWh für 6 Jahre – heute zur Erschließung eines erheblichen Teils des Ausbaupotenzials wohl nicht mehr ausreichen werde. Die für 2011 vorgesehene Zwischenüberprüfung müsste ggf. zu einer Nachbesserung führen.

Erfreulich ist, so Traube, dass es gelungen sei, im parlamentarischen Verfahren die prinzipiell vorgegebene Begrenzung ("Deckelung") der jährlichen Fördersumme auf 750 Mio € zu entschärfen. Zwar bleibe es bei Überschreitungen für große Anlagen zunächst bei den anteiligen Kürzungen der Zuschlagszahlungen, jedoch sei nun sichergestellt, dass diese Kürzungen in späteren Jahren nachgezahlt würden.
Der KWK-Ausbau hänge im Übrigen auch davon ab, wie weit Hemmnisse, v.a. im Bereich der Energiewirtschaft, abgebaut werden und politische Unterstützung auch unterhalb der Bundesebene geschaffen würden. Dazu gehöre nicht zuletzt kommunales Engagement für den Ausbau der Fern- und Nahwärmeversorgung.

Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes begrüßte Traube ebenfalls. Sie erhöhe den Anreiz zum effizienten Einsatz von Bioenergie in KWK und definiere erstmals, welche Wärmenutzungen klimapolitisch sinnvoll und – über den auf 3 ct/kWH erhöhten KWK-Bonus - förderwürdig seinen. Allerdings enthalte der Gesetzentwurf auch einen vermeidbaren, gewichtigen Wermutstropfen für den KWK-Ausbau: Künftig würde auch derjenige KWK-Strom, der im sogenannten Contracting an Stromverbraucher geliefert würde, mit der Umlage aus der Finanzierung des EEG belastet. Dies werde den KWK-Ausbau u.a. in der Industrie bremsen.

Das neu geschaffene „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“, das den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Versorgung mit Heizwärme verstärken soll, könne ebenfalls zum Ausbau der KWK beitragen, da Wärmeversorgung aus KWK unabhängig vom Brennstoff als Erfüllung der Vorgaben des Gesetzes anerkannt werde.

Grafiken:
Energieflussbild 2005 für die BRD in Mio t SKE
Anteil der KWK an der Stromerzeugung in der Eu 2005
Vergleich KWK und getrennte Erzeugung
KWK-Potenzial


 

 

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