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Technik, Wirtschaft & Recht
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19.11.2009

Ergänzung zur TAB 2007 durch BDEW verabschiedet
Neue Regelung stellt einfache Messung des Stroms aus KWK-Anlagen sicher

Der BDEW hat jetzt die „Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ (Ergänzung zur TAB 2007), Ausgabe Oktober 2009 verabschiedet. Er wird seinen Mitgliedern ihre Übernahme in die unternehmenseigenen technischen Anschlussbedingungen empfehlen.

Diese Ergänzung beinhaltet Festlegungen zu Beschaffenheit und zulässigen Einbauorten für Stromzähler zur Messung des in KWK-Anlagen eigenerzeugten Stroms gemäß § 4 Abs. 3a KWKG. Der von diesem Zähler gemessene Strom ist die Basis für die Ermittlung des KWK-Zuschlages, der bekanntlich gemäß KWKG 2009 ab 1.1.2009 für den gesamten in der KWK-Anlage erzeugten Strom gezahlt wird, d.h. sowohl den in das öffentliche Netz eigespeisten als auch den vom Anlagenbetreiber selbst verbrauchten Strom. Dieser Zähler muss u.a. geeicht sein und eine Rücklaufsperre besitzen. Er kann nach Wahl des Anlagenbetreibers an einem zentralen Zählerplatz nach TAB 2007, neben oder in der KWK-Anlage installiert werden. Neu erlaubt ist hier auch der Einbau eines anderen Zählers als nach TAB ansonsten vorgeschrieben, z.B. ein einfacher „Hutschienenzähler“. Die TAB-Ergänzung gilt entsprechend auch für Strom aus Fotovoltaik-Anlagen.

Die Ergänzungen sind gemessen an dem ursprünglich von BDEW vor etwa einem Jahr veröffentlichten Entwurf erheblich modifiziert worden zu Gunsten einer einfacheren und kostengünstigeren Ausführung und Installation. Diese Modifikationen konnte der B.KWK gemeinsam mit anderen Verbänden in mehrmonatigen Verhandlungen durchsetzen.

Der mit Beteiligung der Marktteilnehmer gestalteten gerade veröffentlichten Ergänzung zur TAB 2007 (wenn auch noch unter dem BDEW-Label) kommt ein Präzedenzfallcharakter zu.

Diese Ergänzungen sind zwar noch vom BDEW veröffentlicht, weil dieser auch Herausgeber der zugrundeliegenden TAB 2007 ist. Zukünftig wird jedoch die Regelsetzung für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an Stromnetze allein vom Forum Netzbetrieb/Netztechnik (FNN) beim VDE erfolgen. Das FNN hat hierzu zwischenzeitlich eine übergreifende Regelung für die Erarbeitung dieser technischen Regeln beschlossen, mit der auch die angemessene Mitarbeit und Einflussnahme aller maßgeblich betroffenen Marktteilnehmer sichergestellt ist. Das FNN muss jetzt nach und nach auch alle bereits geltenden Regelungen, die noch vom VDEW oder VDN (beide aufgegangen im BDEW) herausgegeben wurden, umgestalten zu FNN-Richtlinien.

Den Text der „Ergänzung zur TAB 2007“ finden Sie hier.


 

 

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