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Beitragsordnung


§ 1 Höhe der Beiträge
1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für
- natürliche Personen, Normalbeitrag 60 €
- natürliche Personen, verminderter Beitrag 30 €
(für Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Rentner u.ä. gegen Vorlage eines Nachweises)
- Unternehmen, Vereinigungen, Gebietskörperschaften und Institute gemäß Tabelle
2. Im Beitrittsjahr errechnet sich der Beitrag anteilig für die verbleibende Zeit des Jahres ab Beginn des Beitrittsmonats.
3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft durch Austritt während des Geschäftsjahres oder durch Ausschluss nach § 4 Satz 7 der Satzung wird der Umfang der Bei-tragszahlung für das laufende Geschäftsjahr nicht berührt.
4. (4) Das Präsidium kann Beitragsermäßigungen gewähren, wenn dies dem Vereins-zweck dient (z.B. Akquisition neuer Mitglieder) oder die Beitragshöhe ansonsten im Verhältnis zum Nutzen für das Mitglied unangemessen hoch wäre.
§ 2 Fälligkeit und Zahlungsweise der Beiträge
1. Die Beiträge sind sofort nach Beitritt bzw. zum Jahresanfang nach Rechnungslegung zu zahlen.
2. Die für die Beitragsermittlung erforderlichen Daten werden der Geschäftsstelle auf Anfrage bis spätestens 1.Februar mitgeteilt.
§ 3 Inkrafttreten
1. Die Beitragsordnung tritt am 1. Dezember 2004 in Kraft.
Mitgliedsbeiträge
für Unternehmen, Vereinigungen, Gebietskörperschaften und Institute
(Richtwerte)
Angaben in Euro |
Mindest- beitrag |
Höchst- beitrag |
Berechnung |
Mindestbeitrag bei |
Maximalbeitrag bei |
- Brennstofflieferanten
- Energieversorger
- Komponentenhersteller
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500,- |
10.000,- |
gemäß unten auf- geführter Umsatzstaffelung (Normalsätze) |
5 Mio. Umsatz |
132.142.857,- Umsatz |
Betreiber/Contractoren von KWK-Anlagen, soweit nicht Zeile 2 |
60,- |
10.000,- |
60,00 Euro Grundbetrag zzgl. nach install. elektr. Leistung*:
bis 500 kWel 0,70 €/kWel;
über 500 kWel 0,30 €/kWel;
oder wahlweise:
gemäß unten aufgeführter Umsatzstaffelung
(Normalsätze)
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2 Mio. Umsatz |
132.142.857,- Umsatz |
- Consultants
- Energieagenturen
- Installationsunternehmen
- Ingenieurbüros
- Rechtsanwaltskanzlei
- Versicherungsagentur
- vergleichbares Unernehmen
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200,- |
10.000,- |
Umsatzgruppen**:
bis 1 Mio. 200,-
über 1 bis 5 Mio. 500,-
über 5 bis 10 Mio. 1.000,-
über 10 Mio. 2.000,-
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1.000.000,- Umsatz |
10.000.000,- Umsatz |
KWK-Anlagenhersteller |
500,- |
10.000,- |
gemäß unten auf- geführter Umsatzstaffelung (doppelte Sätze) |
2,5 Mio. Umsatz |
60.714,285,- Umsatz |
- Banken - Versicherungen
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500,- |
10.000,- |
Filialen 500,-
Direktionen 2.500,-
Regionalbanken 5.000,-
Großbanken 10.000,-
Versicherungen analog |
- |
- |
- Städte - Gemeinden |
200,- |
10.000,- |
0,50 pro 1000 Einwohner |
400.000 Einwohner |
20 Mio. Einwohner |
Verbände |
200,- |
10.000,- |
je nach KWK-Interesse zu vereinbaren |
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- |
Wissenschaftliche Institute |
200,- |
200,- |
- |
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Jahresumsatz**: |
Normal |
Hersteller (doppelt) |
bis 25 Mio.€ |
0,10 €/1.000,- € |
0,20 €/1.000,- € |
für den 25 Mio. übersteigenden Umsatz |
0,07 €/1.000,- € |
0,14 €/1.000,- € |
Beispielrechnung: bei 35 Mio.€ Umsatz
für die ersten 25 Mio. Umsatz: 25.000,- x 0,1 = 2.500,- €
für die nächsten 10 Mio. Umsatz: 10.000,- x 0,07 = 700,- €
Beitrag: 3.200,- €
* Maßgeblich ist die installierte elektrische Leistung zum Zeitpunkt des Beitritts bzw. am 1. Januar des Jahres
** Als Bemessungsgrundlage gelten die Umsatzerlöse des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres
Download der Beitragsordnung als pdf
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