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September 1997 |
Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) CO2-Reduktion schlägt in ihrem Bericht zur Umsetzung des CO2-Minderungszieles ein Maßnahmenbündel vor, mit dem die Deckungslücke von 130 Mio t (von 250 Mio t 1990 – 2005) geschlossen werden soll. Der Ausbau der KWK ist darin mit 30-60 Mio t der wichtigste Einzelposten. Die Regierung erhebt den Vorschlag zum Beschluss.
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April 1998 |
Verabschiedung des neuen Energiewirtschaftsgesetzes. Der Nutzung der KWK wird dabei zwar "besondere Bedeutung" für das erstmals verankerte Umweltschutzziel beigemessen, jedoch ist an konkreter Unterstützung so gut wie nichts enthalten. Die Bundesregierung wird verpflichtet "darauf hinzuwirken, dass die Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Wege freiwilliger Selbstverpflichtung Maßnahmen zur Erhöhung des KWK-Anteils treffen". Das BMWi lädt hierzu pflichtgemäß die VDEW zu einem Gespräch ein. Ergebnis: Kein Interesse seitens der Elektrizitätswirtschaft.
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Oktober 1998 |
Regierungswechsel. Im Koalitionsvertrag wird das CO2-Minderungsziel bestätigt. "Die neue Bundesregierung wird die Hemmnisse beseitigen, die heute noch eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien und den breiteren Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung behindern."
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April 1999 |
Inkrafttreten der Ökologischen Steuerreform. Mineralölsteuerbefreiung für qualifizierte KWK-Anlagen (damit Beseitigung der Diskriminierung gegenüber Stromerzeugung auf Basis Kohle und Kernenergie). Stromsteuerbefreiung für KWK-Anlagen bis 0,7 MW elektrischer Leistung (ab 2000 bis 2 MW).
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Mitte 1999 |
Drastischer Strompreiseinbruch, Zusammenbruch des Marktes für KWK-Neuinstallationen, massive Abschaltung von bestehenden Anlagen (zeitweilig 150-200 MW monatlich alleine in der Industrie)
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August 1999 |
Demonstration von 15.000 Arbeitnehmern von Stadtwerken in Berlin für ein KWK-Schutz- und Ausbauprogramm.
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September bis Oktober 2000 |
drei Gespräche im Kanzleramt unter Beteiligung der NRW-Landesregierung und der ÖTV über ein KWK-Ausbauprogramm.
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Oktober 1999 |
Umweltministerkonferenz der Länder befürwortet einstimmig KWK-Ausbau mittels gesetzlicher Quotenregelung.
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November 1999 |
KWK-Verdoppelungsbeschluss als Teil des "Ökosteuerkompromisses" mit NRW-Ministerpräsident Clement, "Bis Mitte 2000 wird die Bundesregierung mittels einer gesetzlichen Regelung den Anteil der Stromerzeugung aus KWK sichern und innerhalb des nächsten Jahrzehnts eine Verdoppelung des KWK-Ansatzes durch eine jährliche verstetigte Progression anstreben, wenn sich die KWK gemäß dem deutschen Klimaschutzziel der Energie als die geeigneteste Technologie erweist. Daher soll die Einführung einer Markt- und EU-konformen Quote oder gleichermaßen wirksamer Instrumente festgeschrieben werden."
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Januar 2000 |
gemeinsame KWK-Studie der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme und des BMWi, erstellt von 6 Instituten, kommt zum Ergebnis, dass massiver KWK-Ausbau (Verdoppelungspfad bis 2010) für Klimaschutzziel unverzichtbar; Empfohlenes Instrument: Quotenregelung.
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