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Beitragsordnung
-


§ 1 Höhe der Beiträge

1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für
- natürliche Personen, Normalbeitrag 60 €
- natürliche Personen, verminderter Beitrag 30 €
  (für Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Rentner u.ä. gegen Vorlage eines Nachweises)
- Unternehmen, Vereinigungen, Gebietskörperschaften und Institute gemäß Tabelle
2. Im Beitrittsjahr errechnet sich der Beitrag anteilig für die verbleibende Zeit des Jahres ab Beginn des Beitrittsmonats.
3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft durch Austritt während des Geschäftsjahres oder durch Ausschluss nach § 4 Satz 7 der Satzung wird der Umfang der Bei-tragszahlung für das laufende Geschäftsjahr nicht berührt.
4. (4) Das Präsidium kann Beitragsermäßigungen gewähren, wenn dies dem Vereins-zweck dient (z.B. Akquisition neuer Mitglieder) oder die Beitragshöhe ansonsten im Verhältnis zum Nutzen für das Mitglied unangemessen hoch wäre.

§ 2 Fälligkeit und Zahlungsweise der Beiträge

1. Die Beiträge sind sofort nach Beitritt bzw. zum Jahresanfang nach Rechnungslegung zu zahlen.
2. Die für die Beitragsermittlung erforderlichen Daten werden der Geschäftsstelle auf Anfrage bis spätestens 1.Februar mitgeteilt.

§ 3 Inkrafttreten

1. Die Beitragsordnung tritt am 1. Dezember 2004 in Kraft.


Mitgliedsbeiträge

für Unternehmen, Vereinigungen, Gebietskörperschaften und Institute
(Richtwerte)

Angaben in Euro

Mindest-
beitrag

Höchst-
beitrag

Berechnung

Mindestbeitrag
bei

Maximalbeitrag
bei

- Brennstofflieferanten
- Energieversorger
- Komponentenhersteller

500,-

10.000,-

gemäß unten auf-
geführter Umsatzstaffelung
(Normalsätze)

5 Mio. Umsatz

132.142.857,- Umsatz

Betreiber/Contractoren
von KWK-Anlagen,
soweit nicht Zeile 2

60,-

10.000,-

60,00 Euro Grundbetrag zzgl.
nach install. elektr. Leistung*:
bis 500 kWel 0,70 €/kWel;
über 500 kWel 0,30 €/kWel;
oder wahlweise:

gemäß unten aufgeführter Umsatzstaffelung
(Normalsätze)

2 Mio. Umsatz

132.142.857,- Umsatz

- Consultants
- Energieagenturen
- Installationsunternehmen
- Ingenieurbüros
- Rechtsanwaltskanzlei
- Versicherungsagentur
- vergleichbares Unernehmen

200,-

10.000,-

Umsatzgruppen**:
bis 1 Mio. 200,-
über 1 bis 5 Mio. 500,-
über 5 bis 10 Mio. 1.000,-
über 10 Mio. 2.000,-

1.000.000,- Umsatz

10.000.000,- Umsatz

KWK-Anlagenhersteller

500,-

10.000,-

gemäß unten auf-
geführter Umsatzstaffelung
(doppelte Sätze)

2,5 Mio. Umsatz

60.714,285,- Umsatz

- Banken
- Versicherungen

500,-

10.000,-

Filialen 500,-
Direktionen 2.500,-
Regionalbanken 5.000,-
Großbanken 10.000,-


Versicherungen analog

-

-

- Städte
- Gemeinden

200,-

10.000,-

0,50 pro 1000 Einwohner

400.000 Einwohner

20 Mio. Einwohner

Verbände

200,-

10.000,-

je nach KWK-Interesse zu vereinbaren

-

-

Wissenschaftliche Institute

200,-

200,-

-

-

-


Jahresumsatz**:

Normal

Hersteller (doppelt)

bis 25 Mio.€

0,10 €/1.000,- €                 

0,20 €/1.000,- €

für den 25 Mio. übersteigenden Umsatz          

0,07 €/1.000,- €

0,14 €/1.000,- €


Beispielrechnung:

bei 35 Mio.€ Umsatz
für die ersten 25 Mio. Umsatz: 25.000,- x 0,1 = 2.500,- €
für die nächsten 10 Mio. Umsatz: 10.000,- x 0,07 = 700,- €
Beitrag: 3.200,- €

*   Maßgeblich ist die installierte elektrische Leistung zum Zeitpunkt des Beitritts bzw. am 1. Januar      des Jahres
** Als Bemessungsgrundlage gelten die Umsatzerlöse des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres

Download der Beitragsordnung als pdf

 

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