Änderung der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen
Der vorliegende Referentenentwurf zur „Änderung der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung – StromNZV)“ will die Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone rechtlich festschreiben. Diese Einheitlichkeit ist historisch gewachsen, aber bisher nicht rechtlich verankert.
Der B.KWK unterstützt diese Verordnungsänderung ausdrücklich. Damit wird einer Aufspaltung des deutschen Strommarktes in mehrere Preiszonen wirksam vorgebeugt, die zu großen Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Die Energiewende braucht den historisch gewachsenen und durch die Liberalisierung einheitlich gestalteten Strommarkt mit hoher Liquidität und freiem Wettbewerb.