BAFA-Anmeldefrist für KWK-Anlagen aus 2019
Nach dem KWK-Gesetz sind zur Gewährung des KWK-Zuschlages die KWK-Anlagen, deren Dauerinbetriebnahme im Jahr 2019 erfolgte, bis zum 31.12.2020 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anzumelden.
Die Formulare finden Sie unter: ELAN-Services.