- Stellungnahme zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Am 10.09.2024 hat der B.KWK Stellung zum Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung genommen. Generell erachtet der B.KWK die Änderungen für begrüßungswert, führen die neuen Regelungen doch zur Stärkung und Modernisierung der Energiemärkte in Deutschland. Besonders die Einbeziehung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) sowie die zunehmende Fokussierung auf Flexibilität und Netzkapazitätserweiterungen sind zentrale Maßnahmen, um die Energiewenderfolgreich zu gestalten. Allerdings sieht der B.KWK in einigen Bereichen Nachbesserungsbedarf, um die Interessen der KWK-Branche und eine effiziente Umsetzung der Energiewende zu gewährleisten.
- Verbändebrief & gemeinsame Stellungnahme von Klimaschutz im Bundestag (KiB), B.KWK und anderen zum Strommarkt der Zukunft
Der Strommarkt wird zunehmend zum Eingriffs- und Abregelungsmarkt (Redispatch), was auf Dauer immer höhere volkswirtschaftliche Kosten verursacht. In einigen Fällen werden zusätzliche Wärmepumpen, Ladestationen und Solarstromanlagen wegen fehlender Netzkapazität nicht betrieben werden können. Dieses Marktversagen ist auf die etablierten regulatorischen Rahmenbedingungen zurückzuführen, die immer noch auf der Annahme großer, zentraler Kraftwerksanlagen beruhen. Aufgrund der wachsenden Bedeutung erneuerbarer Energien wird die Erzeugerseite aber zunehmend dezentraler und fluktuierend. In den bisherigen politischen Vorgaben zur Umsetzung der Energiewende wird diesem Wandel nicht ausreichend Rechnung getragen. So ist zum Beispiel eine Öffnung für lokale Märkte, inklusive vereinfachter Zugangsmöglichkeiten und entsprechender Anreize, notwendig, um die Flexibilität im Netz zu erhöhen. Die unterzeichnenden Verbände haben 10 Thesen aufgestellt, die Sie hier nachlesen können.
Stellungnahme zum Strommarkt der Zukunft
- Optionenpapier Strommarktdesign
Der B.KWK hat an der Umfrage des BMWK zur den Optionen eines neuen Strommarktdesign teilgenommen. Aufgezeigt wurden verschiedene Möglichkeiten der zukünftigen Regelung des Investitionsrahmens für erneuerbare Energien, des Investitionsrahmens für steuerbare Kapazitäten, wie lokale Signale bestmöglich Bedarfe und Überschüsse abbilden können und wie Flexibilität gewährleistet werden kann und wie flexibel ein zukünftiges Strommarktsystem sein muss.
Zum Optionenpapier: Strommarkt der Zukunft.
- Stellungnahme zum Referentenentwurf zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024
Am 14.08.2024 hat sich der B.KWK mit einer Stellungnahme zu den in der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) vorgeschlagenen Anpassungen im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und den damit einhergehenden Änderungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geäußert. Eine Einbeziehung der Anlagen, die nach Nummer 8.1.1. der Anlage 1 der 4. BImSchV genehmigt wurden und damit gemäß §2 Absatz 2a BEHG seit dem Berichtsjahr 2024 im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) abgabepflichtig sind, halten wir für notwendig. Die europarechtlich gebotenen Änderungen des Emissionshandels im Bereich ortsfester Anlagen unter 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung sollten aus Sicht des B.KWK ab dem Jahr 2027 wieder aus der Berichterstattung und der Zertifikate-Abgabe im Emissionshandel herausgenommen werden…zur Stellungnahme des B.KWK
- Novelle der AVBFernwärmeV
Eine Novelle der Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) darf die Wärmelieferung nicht noch komplizierter machen. Deshalb setzt sich der B.KWK in seiner Stellungnahme vom 20.08.2024 für die bürokratische Entlastung insbesondere kleiner Wärmenetze ein. Dabei mahnen wir beispeilsweise eine praktikable Auswahl der Methodik der Zuordnung der Brennstoffemissionen analog zum GEG an (s. Hinweise zu § 1a) und begrüßen die Möglichkeit der Ausweitung der Möglichkeiten der Vermarktung von Wärme mit unterschiedlichen energetischen Kenndaten.
Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
- Stellungnahme zum Landeswärmeplanungsgesetz NRW
Der B.KWK hat sich an der Konsultation zur Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen beteiligt und eine Stellungnahme eingereicht. Im Fokus der Stellungnahme steht die Notwendigkeit des Erhalts des größten Teils des Gasnetzes, um dieses für Wasserstoff und Biomethan nutzen zu können. Auch wurde die Rolle der KWK-Kraftwerke für die Residuallastdeckung in Strom und Wärme und für die Industrie betont und eine entsprechende Beachtung in der kommunalen Wärmeplanung angeregt. Der B.KWK spricht sich zudem für einen stufenweisen Umbau des Gasnetzes in Richtung Wasserstoff und biogener Gase aus und befürwortet die Idee einer Grüngasquote. Auch bei erfolgtem Umbau der Energielandschaft hin zu erneuerbaren Energien werden weiterhin Gase zur Abdeckung der Residuallast benötigt werden. Der Rückbau des Gasnetzes ist demnach in engem Zusammenspiel mit dem Aufbau und Erhalt der Back-Up Großkraftwerke aber auch der dezentralen KWK-Kraftwerksinfrastruktur zu sehen.