Aktuell läuft das Gesetzgebungsverfahren für das Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG). Pünktlich vor Ablauf der Frist am 23. Oktober 2024 hat der B.KWK eine Stellungnahme dazu abgegeben. Der B.KWK begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, durch das geplante KWSG wasserstofffähige Gaskraftwerke und Langzeitstromspeicher zur Versorgungssicherheit und Dekarbonisierung auszuschreiben. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen dazu bei, die Energiesysteme nachhaltig zu gestalten. Der B.KWK sieht im KWSG eine Förderung von reinen Gaskraftwerken verbunden mit einem durch begleitende Maßnahmen unterstützten Hochlauf der Wasserstoffproduktion und -infrastruktur.
Der B.KWK erkennt an, dass die Systematik des KWSG sich nicht explizit an KWK-fähigen Kraftwerken orientiert, nimmt allerdings erfreut zur Kenntnis, dass KWK-fähige Kraftwerke nicht ausgeschlossen werden und schlägt aus übergreifenden Erwägungen dazu Klarstellungen und kleinere Ergänzungen zu den bisher vorgestellten Punkten vor.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.