B.KWK-Stellungnahmen zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und zur Marktstammdatenregisterverordnung (MaStrV)

Aktuelles, Politik

Am 23. Oktober 2024 wurden dem B.KWK sowohl Ergänzungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung (Ergänzungen Gesetzentwurf) als auch Ergänzungen zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung (Ergänzungen Verordnungsentwurf) zur Verfügung gestellt. Die Stellungnahmen zu den Entwürfen mit Stand August dieses Jahres werden derzeit ausgewertet.

Die neuen Ergänzungen des Gesetzentwurfs und des Verordnungsentwurfs setzen auf den Ende August versandten Fassungen auf. Sie enthalten Ergänzungen, die der Umsetzung der Wachstumsinitiative der Bundesregierung aus dem Juli dieses Jahres dienen. Die Regelungen betreffen insbesondere die Direktvermarktung, die Steuerbarkeit von EE-Anlagen sowie das Vorgehen bei negativen Preisen und sollen u.a. der gewachsenen Rolle der erneuerbaren Energien für ein stabiles Stromsystem Rechnung tragen. Darüber hinaus sind weitere Regelungen in den Entwurf aufgenommen worden, die teilweise der Umsetzung von Unionsrecht dienen (bspw. Flexible Netzanschlussvereinbarungen).

Zu den vorgeschlagenen Ergänzungen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis 25. Oktober 2024 beziehungsweise nachträglich aus gegebenem Anlass bis Sonntag, den 27. Oktober 2024, gegeben. Der B.KWK hat pünktlich vor Ablauf der Frist dazu folgende Stellungnahmen abgegeben.

  • Stellungnahme zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Generell erachtet der B.KWK den Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts und die darin enthaltenen Maßnahmen zur Flexibilisierung und Digitalisierung des Stromsystems für begrüßungswert. Die Kraft-Wärme-Kopplung bietet als flexible und effiziente Technologie erhebliche Potenziale, um die Netzstabilität zu erhöhen, die Integration erneuerbarer Energien zu unterstützen und den wirtschaftlichen Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zu sichern.

Der B.KWK fordert jedoch gezielte Rahmenbedingungen und Fördermechanismen, um die besonderen Vorteile der KWK-Technologie im künftigen Energiemarkt voll auszuschöpfen. Dies umfasst die Schaffung von Flexibilitätsanreizen, die gezielte Integration von KWK-Anlagen in digitale Netzsteuerungssysteme sowie die wirtschaftliche Förderung des Smart-Meter-Rollouts für KWK-Betreiber.

Die vollständige Stellungnahme zum EnWG steht hier als PDF zur Verfügung.

  • Stellungnahme zur Marktstammdatenregisterverordnung (MaStrV)

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) begrüßt die Änderungen der Marktstammdatenregisterverordnung als Schritt in die richtige Richtung. Die Anpassungen bieten KWK-Betreibern die Möglichkeit, ihre Anlagen effizient in den Energiemarkt zu integrieren und von neuen steuerbaren Flexibilitäts- und Marktmechanismen zu profitieren.

Der B.KWK fordert jedoch, dass die Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen klar und transparent gestaltet werden, damit diese Anlagen optimal in die digitalen Prozesse eingebunden werden und die Flexibilitätsanforderungen erfüllt werden können. Außerdem sollten die Kosten für die Digitalisierung und der administrative Aufwand für die Betreiber im Rahmen gehalten werden, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der KWK zu sichern. Insgesamt sieht der B.KWK in den Änderungen der MaStRV einen Schritt zur Förderung der KWK-Technologie als zentralen Bestandteil der Energiewende und zur Sicherung der Netzstabilität und Versorgungssicherheit in Deutschland.

Die vollständige Stellungnahme zur MaStrV im PDF-Format finden Sie hier.

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an

Bleiben Sie immer auf den Laufenden

Ihre Anmeldung war erfolgreich