Berlin, 03.02.2025. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) begrüßt die Entscheidung des Bundestages zur Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), sieht allerdings eine weitere Verlängerung als dringende Notwendigkeit. Mit der Gesetzesnovelle, die bis 2030 gilt, schafft die Politik dringend benötigte Planungssicherheit und stärkt den Ausbau innovativer Technologien zur gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung.
Besonders positiv bewertet der B.KWK, dass weiterhin attraktive Förderbedingungen für KWK-Anlagen bestehen bleiben und Investitionen in hocheffiziente Anlagen angereizt werden. Wie aus verschiedenen Branchenberichten hervorgeht, unterstützt die Verlängerung des KWKG nicht nur bestehende Projekte, sondern adressiert auch die Integration von KWK-Technologien in ein zunehmend dekarbonisiertes Energiesystem.
Zudem begrüßt der Verband die Harmonisierung mit weiteren energiepolitischen Rahmenbedingungen. Die Verabschiedung des KWKG sendet ein wichtiges Signal an Investoren, Kommunen und Stadtwerke, die auf eine sichere und nachhaltige Energieversorgung angewiesen sind.
„Die Beschlüsse sind ein wichtiges Signal für die Energiebranche. Sie sichern Kontinuität und stärken eine technologieoffene Transformation des Wärmesektors. Allerdings fehlt eine grundlegende Verlängerung für alle KWK-Investitionen ab 31.12.2026, die nicht bis zum 31.12.2026 bestellt oder verbindlich geplant werden können. Wir hoffen auf die seit 2022 ausstehende Evaluierung in der kommenden Legislaturperiode“, erklärt Claus-Heinrich Stahl, Präsident des B.KWK.