Gemeinsam mit dem AGFW, dem BDEW, dem VKU und 8KU hat sich der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V. bezüglich der Unsicherheiten durch das Stand heute 2026 auslaufende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) an die Politik gewandt. In dem Positionspapier sprechen die Verbände sich dafür aus, das KWKG noch vor der Sommerpause 2024 zumindest zu verlängern – Planbarkeit und Investitionssicherheit sind sonst nicht mehr gewährleistet und auch die Residuallastdeckung steht auf dem Spiel.
Die Kraft-Wärme-Kopplung ist ein zentraler Baustein für die Verringerung von Treibhausgasemissionen, die Förderung der Energieeffizienz und für eine gesicherte Strom- und Wärmeversorgung. Die KWK-Förderung muss daher schnellstmöglich mit einer Laufzeit bis 2035 zukunftsfähig ausgestaltet werden. Von zentraler Bedeutung wird dabei die Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe sein, welche durch die KWK besonders effizient genutzt werden.
Aufgrund des Auslaufens der beihilferechtlichen Genehmigung des KWKG ab 2027 können größere Anlagen aber schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Genehmigungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit. Aufgrund von anhaltenden Krisen entstehen Verzögerungen und Lieferschwierigkeiten, so dass einige Anlagen nicht rechtzeitig vor dem 31.12.2026 in Betrieb gehen können und das Risiko von Fehlinvestitionen besteht.
Neben der Förderung von KWK-Anlagen und der Förderung von Großwärmepumpen, Geothermie und Solarthermie in Form der iKWK betrifft das auch die Infrastrukturförderung, die neben Wärmespeichern auch für Wärmenetze enorm wichtig ist, um die im Wärmeplanungsgesetz und dem BMWK-Fernwärmegipfel gesetzten Ziele überhaupt erreichen zu können. Die Ungewissheit über eine Förderung der KWK über 2026 hinaus stellt bereits heute für viele Fernwärmenetzbetreiber eine große Unsicherheit in ihrer Netzausbauplanung dar.
Als umlagefinanziertes Instrument flankiert das KWKG darüber hinaus die Kraftwerksstrategie beim notwendigen Aufbau von gesicherter Kraftwerkskapazität, ohne Klimatransformationsfond und Bundeshaushalt zu belasten. Um die KWK zukunftsfähig weiterzuentwickeln, braucht es jedoch auch zeitnah die Vorlage der gesetzlich für das Jahr 2022 fixierten KWK-Evaluierung.
Was 2024 mindestens passieren muss
Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern als auch die laufenden (insbesondere iKWK-) Ausschreibungen vor massiven Unterzeichnungen zu bewahren, muss die Bundesregierung bereits jetzt – vor der politischen Sommerpause – eine Verlängerung des KWKG beschließen und damit die bislang noch unter Vorbehalt stehende Vorbescheid-Regelung für derzeit im Bau befindliche KWK-Projekte in Abstimmung mit Brüssel auf rechtssichere Füße stellen. Gleichermaßen erforderlich sind Anpassungen der Fristen aufgrund der zunehmenden Komplexität für die Errichtung und Inbetriebnahme von KWK-Anlagen und Wärme-/Kältenetzen. Nur so können Investitionssicherheit für die laufenden KWK-Projekte gewährleistet, Investitionsruinen vermieden und die Basis für eine dringend notwendige und umfassende Weiterentwicklung des KWKG bereitet werden. Entsprechende Vorschläge für die notwendigen gesetzlichen Klarstellungen für eine Instandhaltung des KWKG finden sich in dem verlinkten Positionspapier.