Beschlüsse erkennen Rolle der KWK für die Versorgungssicherheit an
Berlin, 15. Mai 2026. Am Mittwoch wurden sowohl der Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als auch derjenige zum Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz (StromVKG) durch das Bundeskabinett beschlossen. Der B.KWK begrüßt diese Beschlüsse als einen zentralen Schritt für die Rahmensetzung der Planbarkeit für Versorgungssicherheit sowie die Öffnung für Investitionen des dezentralen Akteurbereichs. Aber weiterhin besteht in wesentlichen Punkten Rechtsunsicherheit.
„Positiv aus unserer Sicht ist, dass das Bundeskabinett mit diesen Beschlüssen die wichtige Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung in unserem Energiesystem und dabei insbesondere im Bereich der Versorgungssicherheit anerkennt“, betont B.KWK-Hauptgeschäftsführerin Barbara Minderjahn.
Innerhalb des StromVKG wird KWK neben den großen Gaskraftwerken als eigenständige Kategorie berücksichtigt. Damit wird eine gleichberechtigte Teilnahme an den geplanten Ausschreibungen sowie innerhalb des künftigen Kapazitätsmarktes geschaffen. Beim GModG findet die KWK in der Wärmeversorgung erstmals Erwähnung.
Allerdings fehlen in den beiden Kabinettsbeschlüssen auch weiterhin wichtige Details in der Ausgestaltung. Darunter die rechtssichere Verankerung des KWK-Begriffs im GModG sowie Nachsteuerungsbedarf bei der Ausweitung auf Wasserstoff-Derivate und einer fehlenden „H2-Ready“-Definition im StromVKG.
Barbara Minderjahn weist aber noch besonders auf einen entscheidenden Punkt hin: „Wichtig ist es, nun auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vorzulegen, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen in ihrer Gesamtheit betrachten zu können. Der B.KWK steht für die hier vom Ministerium angekündigten Eckpunkte bereit.“
