Pressemitteilung zur Kurzanalyse: KWK – Garant für die Stabilität des Energiesystems der Zukunft

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Grafischer Vergleich des Verlaufs der Restlast 2025 in Pink und der Deckungscharakteristik durch reale (hochskalierte) KWK Erzeugung

Kraft-Wärme-Kopplung ist systemdienlich, strommarktorientiert und ideale Ergänzung zu Erneuerbaren Energien

Berlin, 16. Februar 2026. Der B.KWK hat repräsentative Messdaten des Einsatzes von KWK-Anlagen in 2025 auswerten lassen und legt die Ergebnisse hier in Form einer aktuellen Kurzanalyse vor. Die Analyse zeigt im Ergebnis, dass KWK-Anlagen anders als häufig angenommen definitiv keine „Dauerläufer“ sind, sondern die volatilen Erneuerbaren Energien im Erzeugungsprofil ideal ergänzen. Zudem orientieren sie sich flexibel am Strommarkt und werden nahezu ausschließlich in den Stunden positiver Preise eingesetzt – also systemdienlich betrieben. KWK-Anlagen erzeugen überwiegend den Strom passgenau dann, wenn nicht genügend Erneuerbare Energien zur Deckung der Restlast zur Verfügung stehen.

Allein die Auswertung realer Einspeiselastgänge von rund 0,7 GW elektrischer KWK-Leistung, schwerpunktmäßig in der kommunalen Fernwärme und in der Arealversorgung betrieben und nach einem Zufallsprinzip aus einem größeren Fundus zusammengestellt, ergibt, dass es bis auf vernachlässigbare Ausnahmen keine „Dauerläufer“ mehr gibt.

Auch werden weniger als 0,5% des KWK-Stroms in den Stunden nicht positiver Preise erzeugt. Die häufig zu hörende Aussage, dass KWK-Anlagen sich zu wenig am Strommarkt orientieren, ist damit eindeutig widerlegt.

Die Erzeugungsdaten der KWK-Anlagen wurden mit den Restlastdaten aus dem SMARD-System der Bundesnetzagentur in Deckung gebracht. Damit wird gezeigt, dass KWK-Anlagen überwiegend den Strom dann erzeugen, wenn im Gesamtsystem nicht erneuerbare Erzeuger zur Deckung der Restlast benötigt werden. Der Ausbau der KWK würde also nicht die erneuerbaren verdrängen, sondern die nichtgekoppelte herkömmliche Stromerzeugung.

In einem weiteren Schritt wird gezeigt, dass auch dann, wenn die Ausbauziele des EEG und des WindSeeG 2030 erreicht werden sollten, zur Restlastdeckung die nahezu unverändert gleiche Leistung benötigt wird wie 2025 – nur die Ausnutzungsdauer geht leicht zurück.

Es wird weiterhin gezeigt, dass in dem Wärmesystem, in dem dort, wo keine Fernwärme hinkommt und die dezentrale Wärme über elektrisch betriebene Wärmepumpen gedeckt wird, die gegenüber 2025 zusätzliche Stromlast gerade in den Monaten, in denen das Dargebot der Erneuerbaren von Natur aus gering ist, zur Deckung der elektrischen Restlast flexible hocheffiziente KWK-Anlagen ohne Verdrängung erneuerbarer Wärme volkswirtschaftlich sinnvoll sind.

Es liegt dabei auf der Hand, dass die dezentral in den Lastschwerpunkten verteilten KWK-Systeme die Resilienz und Stabilität des Gesamtsystems deutlich erhöhen und dabei evtl. Doppelinvestitionen in nicht gekoppelte Spitzenlastkraftwerke vermeiden.

Der B.KWK leitet aus diesen Erkenntnissen die Hauptforderungen ab:

  1. Verlängerung des KWKG mindestens bis zum endgültigen Vollzug des Kohleausstiegs (wahrscheinlich 2038)
  2. Umgestaltung der Systematik der Zuschlagszahlungen auf einen festen Anteil (70%) als Leistungsprämie und einen variablen Anteil (30% als Arbeitsprämie zur Anpassung an die Realität als Restlasterzeuger)
  3. Einführung eines Bonus auf den KWK-Zuschlag für die nachweisliche Verwendung von „Grüngasen“ (nicht nur für H2, sondern auch für biogene Gase jeglicher Art)
  4. Einführung einer KWK-bezogenen Förderung für die Verlegung von „Grüngas“-Leitungen analog zur Förderung von Wärmenetzen (nicht nur für H2, sondern auch für biogene Gase jeglicher Art)
  5. Einführung einer Komponente für die Erbringung von Systemdienstleistungen wie z.B. Blindstrombereitstellung u.ä.
  6. Sicherstellung, dass im evtl. parallel kommenden KWSG die jährliche Förderung nicht länger läuft als im KWKG, um volkswirtschaftlich nachteilige Anreize zu vermeiden
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