Berlin, 11. Dezember 2025. Das Ergebnis des Koalitionsausschuss, die angestrebte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zügig auf den Weg zu bringen, um damit im Frühjahr des kommenden Jahres in das parlamentarische Verfahren zu starten, ist ein richtiges und wichtiges Signal. Die Wärmewende ist ein zentrales Transformationsprojekt, welches konsequent und nachhaltig vorangetrieben werden muss. Die vom Kanzler angekündigte Umbenennung in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ ist ein erster Schritt der Koalition eigene Akzente zu setzen, darf jedoch in keinem Fall nur bloße Symbolpolitik darstellen.
Wir benötigen einen ausgewogenen Mix aus Technologieoffenheit, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, um eine wirtschaftlich verträgliche Transformation auf den Weg zu bringen. Dabei müssen wir aus den vollen Möglichkeiten aller Technologien schöpfen – ohne Verbote.
Damit muss die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auch im Rahmen eines neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes anerkannt werden. Fest steht: KWK kann die Anforderungen der Koalition an unser zukünftiges Energiesystem und damit dieses neue Gesetz bereits jetzt erfüllen.
Flexible, verlässliche Bereitstellung von Wärme und Strom, die im Einklang mit den erneuerbaren Energien steht und technologische Innovation vorantreibt – das ist die hocheffiziente Stärke der KWK. Damit diese Stärke ausgespielt werden und die Branche sich mit einem aktiven Beitrag für die Wärmewende einbringen kann, brauchen wir diese Rechts- und Planungssicherheit.
Hierfür setzen wir uns ein und begleiten den angestoßenen Prozess weiter eng mit.
