Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts
18. Juli 2025, Berlin. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) begrüßt den Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie weiterer energierechtlicher Vorschriften einschließlich der rechtförmigen Bereinigung des EnWG. Das Interesse des B.KWK liegt in darin, eine nachhaltig ausgestaltete Novelle auf den Weg zu bringen, die sowohl die Interessen der Branche als auch die politisch gesetzten Ziele der Bundesregierung miteinander in Einklang bringt.
Aus diesem Grund, bitten wir mit dieser Stellungnahme (siehe Link unten zum Öffnen des vollständigen PDF in neuem Fenster) um zusätzliche Berücksichtigung unserer Handlungsempfehlungen. Aufgrund der Ausgestaltung des Entwurfs als Artikelgesetz mit ausreichender Zustimmung durch den Bundestag ist es möglich, die vorgeschlagenen Änderungen in fachverwandten Gesetzesbereichen ohne Einschränkungen zu berücksichtigen und durch die zeitliche Dringlichkeit in den Entwurf zu integrieren. Aufgrund des kurzen Zeitraums zur Möglichkeit der Stellungnahme beschränkt sich der B.KWK im Folgenden auf eine Auswahl von Regelungsvorschlägen, welche aus Sicht der Branche die größtmögliche Dringlichkeit bei gleichzeitig bestmöglicher Umsetzung garantieren.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden im Entwurf Verbesserungen für Begriffsbestimmungen, Klarstellungen zu rechtlichen Auslegungen sowie dringende Reformbedarfe mit kurzfristigen Umsetzungserfordernis adressiert. Ziel der empfohlenen Vorschläge ist es zu einen, den im Koalitionsvertrag der Bunderegierung gelegten Ansatz der Technologieoffenheit für die Erreichung der Klimaziele mit gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Energiesektor zu unterstützen und zu stärken (vgl. Koalitionsvertrag CDU,CSU und SPD 2025: S. 26 Z. 752-754). Zum anderen, werden die notwendigen Bedarfe der Branche zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit der Anlagen mit der einhergehenden Notwendigkeit der Planungs- und Genehmigungssicherheit aufgezeigt.
Insgesamt sind die gezeigten Empfehlungen durch einfache Gesetzesanpassungen, insbesondere im derzeitigen Stadium der Änderungsentwicklung sowie aufgrund des Artikelcharakters, schnell, ohne zusätzliche Aufwände und ohne übergreifende Betroffenheit umzusetzen. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit den aufgezeigten Potenzialen und Problematiken im Rahmen einer Einbringung in weitere geplante Gesetzesvorhaben wird seitens des B.KWK ausdrücklich begrüßt. Für einen direkten Austausch und weitere Konsultationsverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
