Aktuell läuft das Gesetzgebungsverfahren für das Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG). Pünktlich vor Ablauf der Frist am 28. November 2024 hat der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) eine Stellungnahme dazu abgegeben.
Der B.KWK begrüßt die Zielsetzungen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes, die auf eine nachhaltige Sicherstellung der Stromversorgung und den Hochlauf von Wasserstoff abzielen. Gleichzeitig sieht der B.KWK jedoch erheblichen Änderungsbedarf, um die Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) voll auszuschöpfen und die Wettbewerbsfähigkeit dieser Technologie zu sichern. KWK-Anlagen sind aufgrund ihrer hohen Flexibilität und hohen Effizienz unverzichtbare Bausteine der Energiewende und spielen eine zentrale Rolle bei der dezentralen Bereitstellung flexibler Kapazitäten. KWK-Kraftwerke stabilisieren als die Strom- und Wärmeerzeuger den urbanen und industriellen Bereich.
Das KWSG muss daher so angepasst werden, dass die spezifischen Vorteile der KWK-Technologie stärker berücksichtigt werden. Insbesondere sollten die technischen Anforderungen an Langzeitspeicher und Flexibilität an die tatsächlichen Gegebenheiten der KWK-Anlagen angepasst und die Fristen für den Wasserstoffumstieg flexibel gestaltet werden. Zudem ist eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Förderung notwendig, die sowohl die Effizienz als auch die Dekarbonisierungsziele der KWK honoriert. Kleine KWK-Anlagen und die Nutzung erneuerbarer Brennstoffe wie Biomethan und erneuerbare Energieträger müssen ebenfalls in die Förderung berücksichtigt werden, um die Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeerzeugung weiter zu beschleunigen.
Des Weiteren muss die Einführung des Südbonus auch auf KWK-Anlagen ausgeweitet werden, um hinter Netzengpässen gleichzeitig die dezentrale Energieversorgung in Süddeutschland zu stärken. Insgesamt erfordert die Umsetzung der Ziele des KWSG eine präzise und realistische Anpassung der Regelungen, um KWK-Anlagen als Schlüsseltechnologie für die Energiewende zu fördern. Schlussendlich empfindet der B.KWK die Integration des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in das Kraftwerkssicherheitsgesetz als nicht zielführend. Daher empfiehlt der B.KWK die Verlängerung des KWKGs bis zum 31. Dezember 2029 sowie den Anhang des KWKGs an das Kraftwerkssicherheitsgesetz oder an das Energiewirtschaftsgesetz. Der B.KWK steht bereit, diesen Prozess aktiv zu begleiten und konstruktive Vorschläge einzubringen, die zu einer nachhaltigen und effizienten Energieversorgung in Deutschland führen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.