Aktuell läuft das Gesetzgebungsverfahren für Verordnung über Herkunftsnachweisregister für gasförmige Energieträger, Wärme und Kälte.
Das Herkunftsnachweisregistergesetz sieht vor, dass Herkunftsnachweisregister für gasförmige Energieträger (Gas, Wasserstoff) und Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen eingerichtet werden. Das Gesetz setzt dabei unionsrechtliche Vorgaben nach Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte um.
Der B.KWK hat diesbezüglich eine Stellungnahme erarbeitet, die Sie hier nachlesen können.