Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
25. November 2025, Berlin. Das Interesse des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) liegt in darin, eine nachhaltig ausgestaltete Umsetzung auf den Weg zu bringen, die sowohl die Interessen der Branche als auch die politisch gesetzten Ziele der Bundesregierung miteinander in Einklang bringt. Aus diesem Grund bitten wir mit dieser Stellungnahme (siehe Link unten zum Öffnen des vollständigen PDF in neuem Fenster) um zusätzliche Berücksichtigung unserer Empfehlungen.
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf wird lediglich ein Teil der EU-Vorgaben umgesetzt. Zentrale Vorhaben werden derzeit noch nicht berücksichtigt. Dazu gehört allen voran das Fehlen eines nationalen Vollzugsrahmens für Zertifizierung, Nachweisführung und Aufsicht. Neben den bereits im Entwurf erarbeiteten soliden Regelungen für Wasserstoff empfiehlt der B.KWK eine dringend gebotene Erweiterung der Regularien auf den vorrangigen Netzzugang zur Einspeisung nicht fossil basierter Gase wie Biomethan, Solar- und Windmethan sowie Klär- und Deponiegas zu ermöglichen, um damit der gewollten Technologieoffenheit die notwendigen Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen. Derzeit bleiben in diesem Bereich noch deutliche Potenziale zu Defossilierung des deutschen Energiesystems offen. Eine breitere Ausgestaltung schafft hier die Grundlage für die gasbasierten Strom- und Wärmetechnologien wie der KWK, ihren Beitrag zur Energiewende konsequent und planbar umzusetzen.
Nachbesserungen im Entwurf dienen in erster Linie der ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Richtlinie. Nur so kann Deutschland erneuerbare und kohlenstoffarme Gase handelbar machen und erfolgreich in den Wasserstoffmarkt erfolgreich starten.
Vorschlag zum Sachverhalt: §17 Zugang von Biomethan nach Gasnetzzugangsverordnung weiterhin ermöglichen; Netzanschlusspflicht gewährleisten
Der B.KWK setzt sich für eine technologieoffene, effiziente und wirtschaftliche Nutzung von Erneuerbaren Brennstoffen in ihrer vollen Bandbreite ein. Aus dem dargestellten Spannungsfeld der vorgesehenen Regularien sehen wir das Risiko, dass bestehende Netze eher stillgelegt als auf Biomethan oder andere erneuerbare Gase umgewidmet werden. Damit wird die Transformation der Gasnetze entschieden eingeengt. Mit den fehlenden Investitionsanreizen zum Anschluss an das Gasnetz gehen gleichzeitig die Bestrebungen der Branche zur Flexibilisierung der Anlagen zurück. Damit verliert gerade die für die Stabilisierung des Stromsystems wichtige KWK-Branche einen innovativen Zukunftszweig, der aufgrund fehlender Anreizbedingungen und zu hoher Kostenbelastung stagniert anstatt weiter ausgebaut wird.
Aus diesem Grund empfiehlt der B.KWK die in der GasNZV festgelegten Regelungen entweder zu verlängern oder mindestens in den Punkten der bisherigen festgelegten Netzanschlusspflicht und dem bisherigen Verfahren zum Anschluss von Biogasanlagen unverändert zu übernehmen. Auf diese Weise kann auf bestehende Regularien zurückgegriffen werden, die sich hinsichtlich der Planungssicherheit bei Prüfung, Umsetzung und Kostenaufteilung des Anschlusses sowohl auf Seiten der Anlagenbetreiber als auch auf Netzbetreiberseite bewährt haben.
Vorschlag zum Sachverhalt: vollständige Umsetzung des Artikel 9 – Einrichtung eines zentralen Systems für Herkunfts- und Nachhaltigkeitsverweise
Der B.KWK sieht die derzeitige Regulierungslücke innerhalb der Zertifizierungs- und Nachhaltigkeitsnachweisführung als kritisch. Es ist dringend geboten, eine vollständige Umsetzung des Artikel 9 vorzunehmen, um auf nationaler Ebene eine Anreizfunktion zur Überarbeitung und Weiterentwicklung der Nachweissysteme zu kreieren.
Hierfür benötigen wir einen fortlaufenden Prozess, der auf Dauer zu einer klaren Verzahnung von Herkunftsnachweisen und Nachhaltigkeitszertifikaten in einem einheitlichen System mit zentralen Zuständigkeiten mündet, um am Ende eine vollständige Funktion und Integration in die Unionsdatenbank zu gewährleisten. Ein solches Vorgehen vermeidet die Entstehung zusätzlicher bürokratischer Aufwände, steigert die Effizienz der Vergabeprozesse und gibt klare Planungs- sowie Anforderungskriterien an die Nachweisempfänger.
