Stellungnahme zum Gebäudemodernisierungsgesetz eingereicht

Aktuelles, Politik

Stellungnahme zum Entwurf fürs Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GMG bzw. GEG) eingereicht

12. Mai 2026, Berlin. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in der vergangenen Woche mit kurzer Frist die Verbändeanhörung zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetz (abgekürzt GModG, vormals GMG bzw. Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG) eingeleitet. Der B.KWK hat sich in dem Verfahren mit einer Stellungnahme beteiligt, die gestern fristgerecht an das BMWE übermittelt wurde.

  • Der B.KWK begrüßt die mit dem vorliegenden Entwurf angekündigte Umsetzung des Anspruchs einer technologieoffenen, flexiblen und praxistauglichen Ausgestaltung des künftigen GModG. Besonders anzuerkennen ist hierbei, dass mit den angedachten Regelungen in den §22 Absatz 1 Anlage 4 und §82 erstmals die explizite begriffliche Erwähnung der KWK-Anlage mit entsprechenden Anforderungen und Erfüllungsanspruch Eingang gefunden hat. Allerdings fehlt im Entwurf auch weiterhin die rechtssichere Verankerung des KWK-Begriffs. Begrüßenswert ist weiterhin die Aufnahme des „Stromerzeugers“ in die Definition der unvermeidbaren Abwärme, jedoch auch hier ohne konkrete begriffliche Benennung dessen.

In der Stellungnahme fokussieren wir uns aufgrund des kurzen Anhörungszeitraumes sowie beschränkten Anhörungsrahmen auf die für den Verband sowie für die Branche zentralen Punkte für eine nachhaltige und praxisorientierte Ausgestaltung des Gesetzes:

  • Zentrales Anliegen ist, dass KWK auf Grundlage der bisherigen Regelungen im Entwurf rechtssicher verankert werden muss. Hier ist auch mit Blick auf die Technologieoffenheit der Einsatz von Kombinationsmöglichkeiten aus EE-Erzeuger und KWK im Technologie-Katalog nachzuschärfen.
  • Weiterhin ist die Umstellung von der Stromgutschrift- auf die Carnot-Methode eine wesentliche Anpassung für die Branche. Für die damit einhergehende Absenkung der CO2-Emissionen pro erzeugter KWh beim Strom wurde ein entsprechender Anpassungsvorschlag in der Stellungnahme gemacht.
  • Nicht zuletzt wurde auf die Notwendigkeit der Unterscheidung der Primärenergiefaktoren bei Biogas und Biomethan hingewiesen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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