Stellungnahme zum StromVKG eingereicht

Aktuelles, Politik

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG)​

7. Mai 2026, Berlin. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG) eingeleitet. Fristgerecht wurde die Stellungnahme an das BMWE übermittelt.

Mit dem Entwurf des StromVKG erfolgt die gesetzliche Umsetzung der Grundsatzeinigung mit der EU-KOM zur Kraftwerksstrategie. Das StromVKG soll sicherstellen, dass im Jahr 2031 ausreichend steuerbare Leistung im Stromsystem zur Verfügung steht. Dafür sieht es mehrere technologieneutrale Ausschreibungen vor:

  • Neue Langzeit-Kapazitäten sollen ab Sommer 2026 ausgeschrieben werden. An den Ausschreibungen können Erzeugungsanlagen wie Kraftwerke und Stromspeicheranlagen teilnehmen, jedoch keine regelbaren Lasten. Das Gesetz sieht zwei Ausschreibungsrunden vor. Für 9 GW (umgerechnet entspricht das rund 10 GW an Kraftwerksleistung) ist in den ersten Ausschreibungsrunden ein Langzeitkriterium vorgesehen, d.h. sie müssen über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitstellen können. Die Anlagen müssen spätestens im Jahr 2031 für einen Zeitraum von fünfzehn Jahren für die Versorgungssicherheit zur Verfügung stehen.
  • Neue Erzeugungskapazitäten im Umfang von 2 GW werden in einer Ausschreibung ohne Langzeitkriterium ausgeschrieben. Auch diese Kapazitäten müssen spätestens im Jahr 2031 für 15 Jahre zur Verfügung stehen. An der Ausschreibung können Erzeugungsanlagen wie Kraftwerke und Stromspeicheranlagen teilnehmen, jedoch keine regelbaren Lasten.
  • Weitere Kapazitäten, die ebenfalls spätestens im Jahr 2031 verfügbar sein müssen, werden in den Jahren 2027 und 2029 ausgeschrieben. An diesen Ausschreibungen können technologieoffen alle Technologieklassen teilnehmen (Erzeugungsanlagen wie Kraftwerke und Stromspeicheranlagen sowie regelbare Lasten) – sowohl Neuanlagen als auch Bestandsanlagen. Je nach Investitionstiefe erhalten erfolgreiche Bieter Kapazitätszahlungen über unterschiedlich lange Zeiträume, von einem Jahr, sieben oder fünfzehn Jahren, z.B. bei Neuanlagen mit hohen Investitionsbedarfen. Beim Ausschreibungsvolumen in 2027 und 2029 werden die dann jeweils aktuellsten Prognosen für den Bedarf an steuerbarer Leistung für das Jahr 2031 gemäß den Monitoringberichten zur Versorgungssicherheit zu Grunde gelegt.

Der B.KWK begrüßt den vorgelegten Entwurf des StromVKG als einen zentralen Schritt für die Rahmensetzung der Planbarkeit für Versorgungssicherheit sowie die Öffnung für Investitionen des dezentralen Akteurbereichs.

In der Stellungnahme fokussieren wir uns aufgrund des kurzen Anhörungszeitraumes sowie beschränkten Anhörungsrahmen auf die für den Verband sowie für die Branche zentralen Punkte für eine nachhaltige und praxisorientierte Ausgestaltung des Gesetzes.

Dazu zählen im Wesentlichen die Forderung nach Anpassung des starren 12 Sekunden-Wertes der Anlaufzeitkonstante innerhalb des §16 zur Momentanreserve sowie einzelne Klarstellungen für den gesetzlichen Einklang zur Verankerung von Wasserstoff im Gesetz sowie zur gleichwertigen Nutzung von Wasserstoffderivaten und weiteren biogenen Brennstoffen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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