Verbände-Brief mit AGFW und VKU an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur dringenden Verlängerung der KWKAusV

Aktuelles

Berlin, 2. Oktober 2025. Gestern wurde an die Mitglieder im Ausschuss für Wirtschaft und Energie ein gemeinsames Schreiben des B.KWK, AGFW und VKU geschickt, um eindringlich auf den drohenden Planungs- und Investitionsstopp für KWK-Anlagen ab 2026 aufgrund fehlender rechtlicher Grundlage für KWK-Ausschreibungen hinzuweisen.

Die Errichtung und die Modernisierung von KWK-Anlagen (im Größensegment zwischen 500 kW und 50 MW) und innovativen KWK-Systemen (zwischen 500 kW und 10 MW) wird über ein Ausschreibungsverfahren organisiert. Die KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) stellt die rechtliche Grundlage für die Ausschreibungen dar. Kern der Verordnung, welche 2017 durch den Deutschen Bundestag ihre Zustimmung fand, sind die Regelungen, nach denen die Ausschreibungen durchgeführt werden.

In ihrer aktuellen Fassung gibt die KWKAusV die Ausschreibungsmengen für die Jahre 2017 bis einschließlich 2025 vor. Nach § 3 (2) Satz 2 KWKAusV legt die Bundesregierung „rechtzeitig einen Vorschlag für die Verteilung des jährlichen Ausschreibungsvolumens für die Jahre ab 2026 vor“. Dies ist bislang noch nicht erfolgt! Nach aktuellem Stand wäre die Ausschreibungsrunde im Dezember damit die vorerst letzte Möglichkeit, KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme in den genannten Größensegmenten zu errichten. Projekte ohne eine Bezuschlagung in dieser Runde könnten nicht mehr realisiert werden und müssten entsprechend abgebrochen werden.

Ein deutlicher Hinweis für akuten Handlungsbedarf zeigt sich in der massiven Überzeichnung der Ausschreibungsrunden vom Juni 2025 in beiden Gebotssegmenten. Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei um einen Sondereffekt aufgrund des Auslaufens der rechtlichen Regelung handelt. Die enorme Planungsunsicherheit hat also dazu geführt, dass Marktakteure ihre Gebote vorgezogen haben und damit Projekte, die unter normalen Umständen Zuschläge erhalten hätten, nun nicht mehr umgesetzt werden. Als Konsequenz kann die Branche ihren Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärmenetze nicht wirksam leisten.

Da der Planungsvorlauf für Gebotsabgaben in der Regel 12-24 Monate benötigt, ist schon jetzt festzustellen, dass dem Klimaschutz dienende KWK-Projekte abgebrochen werden. Es fehlt also da nicht nur an der zeitnahen Umsetzung in der Wärmewende, sondern auch an der kostengünstigen Residualstromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

Eine Möglichkeit, um einen Bruch in der Förderkulisse – und damit in der Investitionstätigkeit – zu verhindern, stellt das laufende Novellierungsverfahren des EnWG zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften („EnWG-Novelle 2025“) dar.

Im Regierungsentwurf der Novelle wird das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) bereits adressiert, allerdings ohne die fehlende rechtliche Grundlage für KWK-Ausschreibungen ab 01.01.2026 zu berücksichtigen.

Deswegen bitten wir, im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens der EnWG-Novelle 2025 eine passende Regelung für KWK-Ausschreibungen ab 01.01.2026 aufzunehmen. Ohne eine solche droht insbesondere der weitere Ausbau der kommunalen Fernwärme zum Stillstand zu kommen, da nicht in klimaschonende Erzeugungsanlagen investiert werden kann.

Ebenso wichtig ist es für uns, dass die im Koalitionsvertrag festgehaltene Weiterentwicklung des KWKG zeitnah erfolgt und investitionsschädliche Unsicherheiten, insbesondere in Hinblick auf rechtlich unklare Voraussetzungen für die Förderung von Wärme-/Kältenetzen, zeitnah korrigiert werden.

Hier ist das PDF zum Verbände-Brief aufrufbar

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