Anwendungsbeginn Anwendungsregeln für Stromerzeuger
BDH und B.KWK sehen dringenden Handlungsbedarf!
Die EU-Verordnung (EU) 2016/631 Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (NC RfG) wird in Deutschland umgesetzt u. a. mit den Anwendungsregeln VDE AR-N 4105 (für Niederspannungsanlagen) und VDE AR-N 4110 (für Mittelspannungsanlagen). Diese sollen in Kraft treten am 17. Mai 2018. Der NC RfG ist anzuwenden ab 27. April 2019.
Hierbei geht es um die Frage, wie mit Anlagen umzugehen ist, die zwischen dem 17. Mai 2018 und dem 19. April 2019 angeschlossen werden und für die der Vertrag über den Kauf nach dem 17. Mai 2018 abgeschlossen worden ist. B.KWK und BDH sehen hier dringenden Handlungsbedarf klarzustellen, dass diese Anlagen auch nach dem 19. April 2019 nur die aktuell gültigen Netzzugangsregelungen erfüllen müssen und nicht auf die ab dem 27. April 2019 geltenden Netzzugangsregelungen umgestellt, d. h. nachgerüstet oder Komponenten oder Geräte ausgetauscht werden müssen.
Der o. g. europäische Netzkodex enthält hier leider eine Unschärfe. Deshalb haben BDH und B.KWK sich nach Konsultation ihrer Gremien am 14. März 2018 mit einem gemeinsamen Schreiben an das Forum Netzbetrieb/Netztechnik FNN beim VDE und parallel an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gewandt und hier um Klarstellung gebeten, mit Hinweis auf die den Anlagenherstellern und –betreibern drohenden u. U. existenzbedrohenden Kosten. Unterstrichen haben die Verbände dies mit Daten und Fakten, die aus ihren Mitgliedsunternehmen im Rahmen der o. g. Konsultation zugearbeitet worden sind. Das FNN unterstützt unser Anliegen und hat dieses Schreiben gemeinsam mit gleichlautenden Stellungnahmen weiterer Verbände unverzüglich an das BMWi weitergeleitet.
Das gemeinsame Schreiben von BDH und B.KWK mit der Anlage 1 finden Sie hier. Aus Gründen der Vertraulichkeit dürfen wir die genannten Anlagen 2 und 3 hier nicht beifügen.
Der B.KWK wird sich hier weiter engagieren, um Schaden von den Unternehmen abzuwenden.