Keine Änderungen am KWKG vor der Evaluierung;
Biomethan muss im KWKG bleiben!
Mit einem Empfehlungsschreiben haben sich die Organisationen B.KWK, AGFW, figawa, CO2 Abgabe e.V., DENEFF EDL_HUB gGmbH, DVGW und Zukunft Gas für einen Erhalt von (Nicht-nawaRo-)Biomethan im KWKG im Rahmen des Osterpakets ausgesprochen und plädieren dafür, mit dem Osterpaket lediglich redaktionelle Änderungen am KWKG vorzunehmen, um der aktuellen KWKG-Evaluierung nicht vorzugreifen.
Ein Erhalt der Biomethanförderung im KWKG ist mit Blick auf die Dekarbonisierungsziele im Wärmemarkt und entsprechende Streichung von Artikel 17 Nr. 6 des Referentenentwurfs dringend erforderlich, denn Biomethan hat mehr Facetten als über den Einsatz im EEG: Während dort Biomethan aus nachwachsenden Rohstoffen (nawaRo) eingesetzt wird, finden die übrigen Biomethane aus Reststoffen, Grünabfällen usw. Einsatz zur Strom-und Wärmeversorgung nach dem KWKG. Dieses Biomethan stammt somit aus Stoffen, die bereits anderweitig genutzt wurden und am Ende ihrer Nutzungskette „nur“ noch Reststoffe und Abfall sind. Ihr energetisches Potential muss weiterhin für die schnelle Dekarbonisierung der gasbasierten Energieversorgung und das gesamte Energiesystem Einsatz finden.