Arbeitskreise und Gremien

 

Zur Umsetzung seiner Vereinsziele unterhält der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) Beiräte und Arbeitskreise. Die Mitarbeit in diesen Gremien steht allen Mitgliedern im Verband offen. Entsprechend ihrer jeweiligen thematischen Ausrichtung unterstützen die Gremien den Vorstand und die Geschäftsstelle beratend, leisten Sacharbeit im Sinne der Vereinsziele oder dienen dem Informationsaustausch unter den teilnehmenden Mitgliedern. Neue Beiräte und Arbeitskreise richtet der Verein nach Bedarf auf Anfrage seiner Mitglieder ein.

Beiräte

Beirat Grundsatzfragen

Zusammensetzung

Die Mitglieder des Beirates werden vom Präsidium in Abstimmung mit dem(r) Vorsitzenden berufen. Die Präsidiumsmitglieder und die Vorsitzenden/Stellvertreter des Juristischen- und Wissenschaftlichen-Beirats sind ständige Mitglieder des Grundsatzbeirates. Bis zu acht weitere Mitglieder können berufen werden, um Arbeitsfähigkeit und Qualität zu gewährleisten. Eine Mitgliedschaft im B.KWK ist nicht Voraussetzung, sondern das Vorhandensein fachlich anerkannter Expertise. Der/die Beiratsvorsitzende kann Gäste einladen.

Leitung

Christoph Zeis (bisher)

Ziel

Die Rolle der KWK im Energiesystem als dauerhafte Partnerin der volatilen Erneuerbaren im Gesamtzusammenhang der Sektorenkopplung zwischen Strom, Wärme und Kälte verständlich zu definieren und im Sinne der Versorgungssicherheit zu etablieren. Hierzu gehören Stromnetzdienlichkeit und Stromnetzstabilität, Ausbau und Betrieb von Wärmenetzen ebenso, wie Sozialverträglichkeit und Teilhabe der Gesellschaft an der Energiewende. Verständlichkeit in der Darstellung der KWK nach Außen und Schaffung von langfristig funktionierenden Rahmenbedingungen sind die Voraussetzung für die Anerkennung und Würdigung der hohen Bedeutung der KWK in einem dekarbonisierten Energiesystem 2045.

Aufgaben

  • Beratung aller wichtigen, energiepolitischen Fragen der KWK auf der Ebene des Bundes und der Länder, aber auch der EU mit Erarbeitung von Positionen in Gesetzgebungsverfahren.
  • Empfehlungen von Handlungsoptionen für das Präsidium und den Vorstand des Verbandes.
  • Wesentlich für die Arbeit des Beirates ist die stetige Auseinandersetzung mit politischen Vorgaben, Gesetzen und Verordnungen zur Einflussnahme auf die damit verbundenen Rahmenbedingungen.
  • Beratung und Austausch mit den anderen Gremien des Verbandes.

Inhaltliche Schwerpunkte/Themen der Arbeit

  • Analyse und Bewertung der KWK betreffenden Gesetze, Verordnungen und Förderrichtlinien (KWKG, GEG, WärmeLV, AVBFernwärmeV, BEG, BEW etc.) sowie diesbezügliche Änderungs- und Ergänzungsvorschläge.
  • Erstellung von Positionspapieren mit:
    • vergleichender Betrachtung von Gesetzesinitiativen mit der Verbandszielsetzung.
    • Vorschlägen zur Korrektur von Fehlentwicklungen.
    • Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit unterschiedlichster Einflussfaktoren.
    • fachlicher Herleitung der Klimaschutzeffekte von KWK-Systemen und deren Netzdienlichkeit:
  • Erarbeitung von Strategien zur Etablierung der KWK im Transformationsprozess des Energiesystems unter Fokussierung des Einsatzes erneuerbarer Primärenergien und deren Potenziale.
  • Initiierung von Studien zur KWK mit Projektpartnern, branchennahen Verbänden und Vereinen.

Organisatorische Arbeitsweise

  • Turnus: Websitzungen/Präsenzsitzungen nach Bedarf, 2 bis 4 pro Jahr
  • Veranstaltungsform: vorrangig Webkonferenzen, nach Möglichkeit eine Präsenzsitzung im Jahr
  • Teilnehmer: An den Sitzungen nehmen neben den Mitgliedern stets Vertreter der B.KWK Geschäftsstelle sowie gegebenenfalls des B.KWK Präsidiums teil. Bei Bedarf werden externe Fachleute hinzugezogen.
  • Austausch/Kommunikation zwischen den Sitzungen: Bilateraler Austausch via Telefon und E-Mail und regelmäßige Konsultation mit Präsidium, Vorstand, Geschäftsstelle und ggf. anderen Gremien.
  • Verhältnis zu Präsidium und Geschäftsstelle: Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden inhaltlich und von der Geschäftsstelle des B.KWK organisatorisch vorbereitet. Es gibt mindestens einmal jährlich ein Treffen aller Gremienvorsitzenden mit dem Präsidium zum Austausch
  • Dokumentation: Die Ergebnisse der Sitzungen werden in Protokollen festgehalten.

Leitlinien zur Einhaltung von Gesetzen, kartellrechtlichen Vorschriften und freiwilligen Verhaltensregeln (Code of Conduct)

Zusammenfassung der Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts für die Verbandsarbeit:

  • Alle Akteure sind verpflichtet wettbewerbsverzerrende Handlungen zu unterlassen (Anlage 1: Liste unzulässiger Verhaltensweisen)
  • Jede/r Sitzungsteilnehmer/in prüft die Tagesordnung auf Ihre Vereinbarkeit mit dem Code of Conduct und meldet kritische Tagesordnungspunkte der Sitzungsleitung
  • Zu Beginn jeder Sitzung wird auf die Regeln hingewiesen und deren Einhaltung oder Nicht-Einhaltung im Protokoll festgehalten.
  • Bei Verstößen gegen den Code of Conduct:
    1. Hinweis auf den Verstoß durch die Sitzungsleitung.
    2. Die Sitzungsleitung und die Teilnehmenden legen protokollierten Widerspruch gegen den Verstoß ein.
    3. Verstöße werden direkt min. 2 Präsidiumsmitgliedern gemeldet und schriftlich an den Vorstand weitergeleitet.
    4. Bei wiederholten Verstößen: Ausschluss einzelner Personen aus der Sitzung, Beendigung der Diskussion oder ggf. Abbruch der Sitzung.

Das Präsidium entscheidet über Ausschluss von Personen aus zukünftigen Sitzungen/der Gremienarbeit.

Grundlage für die Arbeitsweise der Arbeitskreise ist das Organisationspapier für die Arbeitskreise des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (August 2019 – in Überarbeitung)

Wissenschaftlicher Beirat

Zusammensetzung

Die Mitglieder des Beirates werden vom Präsidium berufen. Sie sollten, müssen aber nicht, Mitglieder des B.KWK sein. Der/die Beiratsvorsitzende kann Gäste einladen.

Leitung (in der Aufbauphase)

Othmar Verheyen

Ziel

Die Energiewende muss aufgrund der verschärften Klimakrise und der unklaren Versorgungssicherheit deutlich an Fahrt zulegen. Volatile Erzeugung (Wind, PV) benötigt einen Ausgleich durch flexible KWK-Kraftwerke für Residuallastdeckung zukünftig durch Verstromung von erneuerbaren Gasen. Der wissenschaftliche Grundkonsens ist, dass eine Versorgung mit EE zu 100 % möglich ist. Weit auseinander gehen die Annahmen und die Ergebnisse von Szenarien-Rechnungen z. B. bezüglich der technischen Details und der möglichen Zeitachse für die Umsetzung. Vor diesem Hintergrund sind wissenschaftsbasierte, KWK-relevante Aspekte herauszuarbeiten.

Aufgaben

  • Analyse und Einordnung wissenschaftlicher Studien und Publikationen; Bewertung der Relevanz für die Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmespeicherung und Wärmeverteilung.
  • Zusammenfassung wichtiger Erkenntnisse für das Präsidium und die Geschäftsstelle zur weiteren Verwendung in Stellungnahmen, Empfehlungen, Positionspapieren sowie für die Öffentlichkeitsarbeit des B.KWK.

Inhaltliche Schwerpunkte/Themen der Arbeit

  • Kurzanalyse von Studien zur energiewirtschaftlichen Entwicklung
  • Einordnung möglicher Szenarien in wiss. Publikationen
    • Fokus: KWK im Wärmemarkt
    • Fokus: KWK in der Residuallastdeckung Strom
    • Fokus: Entwicklung erneuerbarer Gase (insbesondere Biomethan und Wasserstoff usw.)
  • Prognose Kosten – erneuerbare und nichterneuerbare Gase, Strom, CO2-Zertifikate
  • Einordnung von methodischen Ansätzen (z.B. CO2-Allokation)

Organisatorische Arbeitsweise

  • Turnus: Websitzungen/Präsenzsitzungen nach Bedarf, 2 bis 4 pro Jahr
  • Veranstaltungsform: vorrangig Webkonferenzen, nach Möglichkeit eine Präsenzsitzung im Jahr
  • Teilnehmer: An den Sitzungen nehmen neben den Mitgliedern stets Vertreter der B.KWK Geschäftsstelle sowie gegebenenfalls des B.KWK Präsidiums teil. Bei Bedarf werden externe Fachleute hinzugezogen.
  • Austausch/Kommunikation zwischen den Sitzungen: Bilateraler Austausch via Telefon und E-Mail und regelmäßige Konsultation mit Präsidium, Vorstand und Geschäftsstelle.
  • Verhältnis zu Präsidium und Geschäftsstelle: Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden inhaltlich und von der Geschäftsstelle des B.KWK organisatorisch vorbereitet. Es gibt mindestens einmal jährlich ein Treffen aller Gremienvorsitzenden mit dem Präsidium zum Austausch.
  • Dokumentation: Die Ergebnisse der Sitzungen werden in Protokollen festgehalten.

Leitlinien zur Einhaltung von Gesetzen, kartellrechtlichen Vorschriften und freiwilligen Verhaltensregeln (Code of Conduct)

Zusammenfassung der Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts für die Verbandsarbeit:

  • Alle Akteure sind verpflichtet wettbewerbsverzerrende Handlungen zu unterlassen (Anlage 1: Liste unzulässiger Verhaltensweisen)
  • Jede/r Sitzungsteilnehmer/in prüft die Tagesordnung auf Ihre Vereinbarkeit mit dem Code of Conduct und meldet kritische Tagesordnungspunkte der Sitzungsleitung
  • Zu Beginn jeder Sitzung wird auf die Regeln hingewiesen und deren Einhaltung oder Nicht-Einhaltung im Protokoll festgehalten.
  • Bei Verstößen gegen den Code of Conduct:
    1. Hinweis auf den Verstoß durch die Sitzungsleitung.
    2. Die Sitzungsleitung und die Teilnehmenden legen protokollierten Widerspruch gegen den Verstoß ein.
    3. Verstöße werden direkt min. 2 Präsidiumsmitgliedern gemeldet und schriftlich an den Vorstand weitergeleitet.
    4. Bei wiederholten Verstößen: Ausschluss einzelner Personen aus der Sitzung, Beendigung der Diskussion oder ggf. Abbruch der Sitzung.
    5. Das Präsidium entscheidet über Ausschluss von Personen aus zukünftigen Sitzungen/der Gremienarbeit.

Grundlage für die Arbeitsweise des Beirates ist das Organisationspapier für die Arbeitskreise des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (August 2019 – in Überarbeitung)

Juristischer Beirat

Zusammensetzung

Die Mitglieder des Beirates werden vom Präsidium berufen. Sie sollten, müssen aber nicht, Mitglieder des B.KWK sein. Der/die Beiratsvorsitzende kann Gäste einladen.

Leitung (in der Aufbauphase)

Kathrin Neumeyer, Stellvertreter Karsten Ahrens

Ziel

Volatile Erzeugung (Wind und Solar) benötigt einen Ausgleich durch Flexibilitäten und (Rück-)Verstromung von erneuerbaren Gasen. Der wissenschaftliche Grundkonsens ist, dass eine Versorgung mit EE zu 100 % möglich ist. Weit auseinander gehen die Annahmen und die Ergebnisse von Szenarien-Rechnungen z. B. bezüglich der technischen Details und der möglichen Zeitachse für die Umsetzung. Vor diesem Hintergrund sind KWK-relevante Aspekte in den Energiegesetzen z.B. EEG/KWKG, EnWG usw. herauszuarbeiten.

Aufgaben

  • Analyse und Einordnung von Referentenentwürfen und Gesetzen; Bewertung der Relevanz für die Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung und Strom- und Wärmeversorgung.
  • Zusammenfassung wichtiger Erkenntnisse für das Präsidium und die Geschäftsstelle zur weiteren Verwendung in Stellungnahmen, Empfehlungen, Positionspapieren sowie für die Öffentlichkeitsarbeit des B.KWK.

Inhaltliche Schwerpunkte/Themen der Arbeit

  • Kurzanalyse von Studien zur energiewirtschaftlichen Entwicklung und Analysen von Referentenentwürfen und Gesetzesvorlagen.
  • Einordnung möglicher Szenarien in wiss. Publikationen
    • Fokus: KWK im Wärmemarkt
    • Fokus: KWK in der Residuallastdeckung Strom
    • Fokus: Entwicklung erneuerbarer Gase (insbesondere Biomethan und Wasserstoff)
  • Prognose Kosten – erneuerbare und nichterneuerbare Gase, Strom, CO2-Zertifikate
  • Einordnung der Relevanz von Europarecht und sozialer Marktwirtschaft für die Klimaziele

Organisatorische Arbeitsweise

  • Turnus: Websitzungen/Präsenzsitzungen nach Bedarf, 2 bis 4 pro Jahr
  • Veranstaltungsform: vorrangig Webkonferenzen, nach Möglichkeit eine Präsenzsitzung im Jahr
  • Teilnehmer: An den Sitzungen nehmen neben den Mitgliedern stets Vertreter der B.KWK Geschäftsstelle sowie gegebenenfalls des B.KWK Präsidiums teil.
  • Austausch/Kommunikation zwischen den Sitzungen: Bilateraler Austausch via Telefon und E-Mail und regelmäßige Konsultation mit Präsidium, Vorstand und Geschäftsstelle.
  • Verhältnis zu Präsidium und Geschäftsstelle: Die Sitzungen werden von der/dem Vorsitzenden inhaltlich und von der Geschäftsstelle des B.KWK organisatorisch vorbereitet. Es gibt mindestens einmal jährlich ein Treffen aller Gremienvorsitzenden mit dem Präsidium zum Austausch
  • Dokumentation: Die Ergebnisse der Sitzungen werden in Protokollen festgehalten.

Leitlinien zur Einhaltung von Gesetzen, kartellrechtlichen Vorschriften und freiwilligen Verhaltensregeln (Code of Conduct)

Zusammenfassung der Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts für die Verbandsarbeit:

  • Alle Akteure sind verpflichtet wettbewerbsverzerrende Handlungen zu unterlassen (Anlage 1: Liste unzulässiger Verhaltensweisen)
  • Jede/r Sitzungsteilnehmer/in prüft die Tagesordnung auf Ihre Vereinbarkeit mit dem Code of Conduct und meldet kritische Tagesordnungspunkte der Sitzungsleitung
  • Zu Beginn jeder Sitzung wird auf die Regeln hingewiesen und deren Einhaltung oder Nicht-Einhaltung im Protokoll festgehalten.
  • Bei Verstößen gegen den Code of Conduct:
    1. Hinweis auf den Verstoß durch die Sitzungsleitung.
    2. Die Sitzungsleitung und die Teilnehmenden legen protokollierten Widerspruch gegen den Verstoß ein.
    3. Verstöße werden direkt min. 2 Präsidiumsmitgliedern gemeldet und schriftlich an den Vorstand weitergeleitet.
    4. Bei wiederholten Verstößen: Ausschluss einzelner Personen aus der Sitzung, Beendigung der Diskussion oder ggf. Abbruch der Sitzung.
    5. Das Präsidium entscheidet über Ausschluss von Personen aus zukünftigen Sitzungen/der Gremienarbeit.

Grundlage für die Arbeitsweise des Beirats ist das Organisationspapier für die Arbeitskreise des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (August 2019 – in Überarbeitung)

Arbeitskreise

Arbeitskreis Erneuerbare Brennstoffe

Zusammensetzung

Arbeitskreis-Mitglieder können alle Mitglieder des B.KWK sein, soweit sie in Beziehung zu den Arbeitskreisschwerpunkten stehen. Der/die Arbeitskreisvorsitzende kann Gäste einladen. Ständige Gäste sind Vertreter von der ASUE im DVGW, dena und dem BDH sowie Mitglieder des Partnervereins BMK.

Leitung

Der Arbeitskreis erneuerbare Brennstoffe wird von Prof. Dr.-Ing. Torsten Birth, Professor für Anlagenbau und Prozesssimulation in der Energietechnik an der HAW Hamburg und Gruppenleiter für Energie- und Ressourceneffiziente Systeme des Fraunhofer IFF Magdeburg geleitet. Stellvertreter ist Dr.-Ing. Günther Herdin, Günther Consulting e.U. Dietach/Österreich. Beide sind Mitglieder des B.KWK.

Ziel

Zuarbeit für Präsidium und Geschäftsstelle zur weiteren Verarbeitung für Stellungnahmen, Empfehlungen, Lösungsvorschlägen, Positionspapiere und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit zum Einsatz erneuerbarer Brennstoffe in der KWK-Technik und innovativer Technologien für Strom-, Wärme-, Kälte- und Gasbereitstellung zur Versorgung von Endusern aller Arten (Verkehr, Industrie u.a.).

Im Arbeitskreis werden hierzu alle Fragen der Strom-, Wärme- und Kälte- sowie Gasversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen in den Sektoren Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) und Industrie bearbeitet, die auf erneuerbaren Brennstoffen sowie Reststoffen basieren.

Aufgaben

Aufgaben sind wirtschaftliche, technische, rechtliche und betriebliche Fragestellungen erneuerbar betriebener Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Anlagen unabhängig von der Einzel-Anlagengröße oder summativen Anlagengröße durch Verschaltung zu erörtern und hierfür Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten u.a. betreffend die Qualität und des in „Verkehr“ bringens erneuerbarer Kraftstoffe.

Inhaltliche Schwerpunkte/Themen der Arbeit

  • Marktzugang, Marktanreiz, Marktherausforderungen für KWK-Systeme mit erneuerbaren und reststoffbasierten Brennstoffen
  • Technologische und politische Fragestellungen der Branche
  • Das Befassen mit Normen, Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen, die einen Einfluss auf die KWK mit erneuerbaren Brennstoffen haben
  • Generierung von Brennstoffen (Biogas, Holzgas, Biogasderivate, Wasserstoff u.a.)
  • Qualitätsanforderungen an Brennstoffe und Kraftstoffe (gas/flüssig/fest)
  • Abstimmung der Erfordernisse zwischen der Herstellung und der Kunden
  • Systemische Integration in Versorgungsinfrastrukturen, flexibler und systemdienlicher Anlagenbetrieb, Klimaschutz und Emissionseinsparungen, Einsatz von klimaneutralen Brennstoffen sowie die Kombination aus KWK mit weiteren erneuerbaren Energien wie z.B. PV, WP, Solarthermie und anderen biomasse- sowie reststoffbasierten Quellen zur Klimaschutzzielerreichung
  • Reststoffnachbehandlungs- und Reststoffnachnutzungskonzepte
  • Fragestellungen der Betriebssicherheit und Risikobeurteilung sowie Handlungsempfehlungen für den Umgang
  • Netzanschlussbedingungen, Vereinfachung administrative Aufgaben beim KWK-Betrieb, Monitoring
  • Messkonzepte

Organisatorische Arbeitsweise

  • Turnus und Veranstaltungsform: 2 bis 3 Websitzungen pro Jahr und eine nach Möglichkeit offene Präsenzsitzung zur Gewinnung von neuen Arbeitskreismitgliedern.
  • Teilnehmer: An den Sitzungen nehmen neben den Mitgliedern stets Vertreter der B.KWK Geschäftsstelle sowie gegebenenfalls des B.KWK Präsidiums teil. Bei Bedarf werden externe Fachleute hinzugezogen.
  • Austausch/Kommunikation zwischen den Sitzungen: Bilateraler Austausch via Telefon und E-Mail und alternativen gemeinsam nutzbaren Austauschplattformen wie LinkedIn. Es erfolgt eine regelmäßige Konsultation mit Präsidium, Vorstand und Geschäftsstelle.
  • Verhältnis zu Präsidium und Geschäftsstelle: Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden und seinem Vertreter inhaltlich und von der Geschäftsstelle des B.KWK organisatorisch vorbereitet. Es gibt mindestens einmal jährlich ein Treffen aller Gremienvorsitzenden mit dem Präsidium zum Austausch.
  • Dokumentation: Die Ergebnisse der Sitzungen werden in Protokollen festgehalten.
  • Projektgruppen: Bei besonderen oder wichtigen Fragestellungen werden Vorschläge in temporären Projektgruppen, deren Mitglieder aus dem Arbeitskreis stammen, erarbeitet.

Leitlinien zur Einhaltung von Gesetzen, kartellrechtlichen Vorschriften und freiwilligen Verhaltensregeln (Code of Conduct)

Zusammenfassung der Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts für die Verbandsarbeit:

  • Alle Akteure sind verpflichtet wettbewerbsverzerrende Handlungen zu unterlassen (Anlage 1: Liste unzulässiger Verhaltensweisen)
  • Jede/r Sitzungsteilnehmer/in prüft die Tagesordnung auf Ihre Vereinbarkeit mit dem Code of Conduct und meldet kritische Tagesordnungspunkte der Sitzungsleitung
  • Zu Beginn jeder Sitzung wird auf die Regeln hingewiesen und deren Einhaltung oder Nicht-Einhaltung im Protokoll festgehalten.
  • Bei Verstößen gegen den Code of Conduct:
    1. Hinweis auf den Verstoß durch die Sitzungsleitung.
    2. Die Sitzungsleitung und die Teilnehmenden legen protokollierten Widerspruch gegen den Verstoß ein.
    3. Verstöße werden direkt min. 2 Präsidiumsmitgliedern gemeldet und schriftlich an den Vorstand weitergeleitet.
    4. Bei wiederholten Verstößen: Ausschluss einzelner Personen aus der Sitzung, Beendigung der Diskussion oder ggf. Abbruch der Sitzung.
    5. Das Präsidium entscheidet über Ausschluss von Personen aus zukünftigen Sitzungen/der Gremienarbeit.

Grundlage für die Arbeitsweise der Arbeitskreise ist das Organisationspapier für die Arbeitskreise des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (August 2019 – in Überarbeitung)

Arbeitskreis Kommunikation

Zusammensetzung

Arbeitskreis-Mitglieder können alle Mitglieder des B.KWK sein, soweit sie in Beziehung zu den Arbeitskreisschwerpunkten stehen. Der/die Arbeitskreisvorsitzende kann Gäste einladen.

Leitung

Der Arbeitskreis Kommunikation wird von Stefan Liesner, Head of PA&PR der 2G Energy AG, Heek geleitet. Er ist Mitglied im Vorstand und Vizepräsident des B.KWK. Ein Stellvertreter wird im Laufe der einer der nächsten Sitzungen bestimmt.

Ziel

Der AK Kommunikation dient übergeordnet dazu, die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung als regeneratives Rückgrat der Energiewende im Zusammenspiel mit Wind und Sonne in der Öffentlichkeit sowie politischen Vertretern zu festigen. Die Ergebnisse des Arbeitskreises sollen dazu beitragen, dass die KWK ihr fossiles Image ablegt und stattdessen als hochflexibles, zunehmend regeneratives Speicherkraftwerk wahrgenommen wird.

Aufgaben

Durch die diversifizierten Kundengruppen von dezentralen KWK Anlagen gilt es vor allem, die verschiedenen Facetten und Anwendungsfälle der KWK von der Objektversorgung über die Industrie bis hin zur leitungsgebundenen Versorgung gleichermaßen in die Kommunikation zu integrieren. Aus diesem Grund findet ein regelmäßiger Austausch mit den Leitern der Arbeitskreise der o.g. Anwendungsfälle sowie der Geschäftsstelle und dem Präsidium statt.

Von zunehmender Relevanz ist darüber hinaus das Zusammenspiel mit anderen Technologien und Lösungen wie z.B. Wärmepumpen oder Batteriespeichern. Damit die KWK in der breiten Öffentlichkeit als Chance gesehen wird, muss stets der konkrete Beitrag der KWK als hocheffizientes Rückgrat deutlich gemacht werden.

Die Teilnehmer des Arbeitskreises sollen den Austausch über technische Möglichkeiten, innovative Referenzprojekte aber auch Vorbehalte gegenüber der KWK aus verschiedenen Richtungen forcieren. Dadurch wird das Präsidium bzw. die Geschäftsstelle beim Aufbau einer argumentativen Leitlinie in der Presse, in den sozialen Medien oder beim Austausch mit politischen Vertretern unterstützt.

Inhaltliche Schwerpunkte/Themen der Arbeit

  • Wahrnehmung der KWK als „regeneratives Rückgrat der Energiewende“ auf allen Ebenen vorantreiben
  • Ablegen des fossilen Images der KWK
  • Aufzeigen von innovativen Beispielen aus diversen Anwendungsfällen
  • Enge Abstimmung mit der Geschäftsstelle / Präsidium und Identifikation notwendiger Kommunikationsmaßnahmen (Broschüren, Fotos, Videos usw.)
  • Unterstützung der Geschäftsstelle beim Aufbau einer Social Media Strategie
  • Unterstützung der Geschäftsstelle bei der Betreuung der Webpage

Organisatorische Arbeitsweise

  • Turnus und Veranstaltungsform: 2 bis 3 Websitzungen pro Jahr und eine nach Möglichkeit offene Präsenzsitzung zur Gewinnung von neuen Arbeitskreismitgliedern.
  • Teilnehmer: An den Sitzungen nehmen neben den Mitgliedern stets Vertreter der B.KWK Geschäftsstelle sowie gegebenenfalls des B.KWK Präsidiums teil. Bei Bedarf werden externe Fachleute hinzugezogen.
  • Austausch/Kommunikation zwischen den Sitzungen: Bilateraler Austausch via Telefon und E-Mail und alternativen gemeinsam nutzbaren Austauschplattformen wie LinkedIn. Es erfolgt eine regelmäßige Konsultation mit Präsidium, Vorstand und Geschäftsstelle.
  • Verhältnis zu Präsidium und Geschäftsstelle: Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden und seinem Vertreter inhaltlich und von der Geschäftsstelle des B.KWK organisatorisch vorbereitet. Es gibt mindestens einmal jährlich ein Treffen aller Gremienvorsitzenden mit dem Präsidium zum Austausch.
  • Dokumentation: Die Ergebnisse der Sitzungen werden in Protokollen festgehalten.
  • Projektgruppen: Bei besonderen oder wichtigen Fragestellungen werden Vorschläge in temporären Projektgruppen, deren Mitglieder aus dem Arbeitskreis stammen, erarbeitet.

Leitlinien zur Einhaltung von Gesetzen, kartellrechtlichen Vorschriften und freiwilligen Verhaltensregeln (Code of Conduct)

Zusammenfassung der Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts für die Verbandsarbeit:

  • Alle Akteure sind verpflichtet wettbewerbsverzerrende Handlungen zu unterlassen (Anlage 1: Liste unzulässiger Verhaltensweisen)
  • Jede/r Sitzungsteilnehmer/in prüft die Tagesordnung auf Ihre Vereinbarkeit mit dem Code of Conduct und meldet kritische Tagesordnungspunkte der Sitzungsleitung
  • Zu Beginn jeder Sitzung wird auf die Regeln hingewiesen und deren Einhaltung oder Nicht-Einhaltung im Protokoll festgehalten.
  • Bei Verstößen gegen den Code of Conduct:
    1. Hinweis auf den Verstoß durch die Sitzungsleitung.
    2. Die Sitzungsleitung und die Teilnehmenden legen protokollierten Widerspruch gegen den Verstoß ein.
    3. Verstöße werden direkt min. 2 Präsidiumsmitgliedern gemeldet und schriftlich an den Vorstand weitergeleitet.
    4. Bei wiederholten Verstößen: Ausschluss einzelner Personen aus der Sitzung, Beendigung der Diskussion oder ggf. Abbruch der Sitzung.
    5. Das Präsidium entscheidet über Ausschluss von Personen aus zukünftigen Sitzungen/der Gremienarbeit.

Grundlage für die Arbeitsweise der Arbeitskreise ist das Organisationspapier für die Arbeitskreise des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (August 2019 – in Überarbeitung)

Arbeitskreis Leitungsgebundene kommunale Wärmeversorgung

Zusammensetzung

Arbeitskreis-Mitglieder können alle Mitglieder des B.KWK sein, soweit sie in Beziehung zum Arbeitskreisschwerpunkt stehen. Diese Beziehung ist insbesondere bei Mitgliedern gegeben, die Wärme- und Kältenetze betreiben und Dritte beliefern. Die Leitung und Stellvertretung des Arbeitskreises können Gäste einladen. Ständige Gäste sind Vertreter von AGFW und VKU.

Leitung

Der Arbeitskreis „Leitungsgebundene kommunale Wärmeversorgung“ wird von Uwe Weber, Stadtwerke Lemgo geleitet.

Ziel

Der Arbeitskreis bietet eine Austauschmöglichkeit, erarbeitet energiewirtschaftliche Positionen und kooperiert mit Verbänden ähnlicher Interessenlage. Vorrangiges Ziel ist die Zuarbeit für Präsidium und Geschäftsstelle zur weiteren Verarbeitung für Stellungnahmen, Empfehlungen, Lösungsvorschläge, Positionspapiere und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit zum Einsatz der KWK-Technik und insbesondere iKWK-Technik sowie Techniken zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen.

Aufgaben

Der AK widmet sich der Definition, Analyse und Diskussion energiewirtschaftlicher Fragestellungen und der Entwicklung von Best-Practice Lösungsansätzen.

Inhaltliche Schwerpunkte/Themen der Arbeit

  • Rolle der KWK/iKWK in der leitungsgebundenen Versorgung
  • Dekarbonisierung von Wärme- & Kältenetzen
  • Nutzung erneuerbarer Brennstoffe in KWK Anlagen
  • Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff
  • Anwendungsbeispiele iKWK / Sektorkopplung herausarbeiten, erläutern und visualisieren
  • Definition, Analyse und Diskussion energiewirtschaftlicher und gesetzlicher Fragestellungen

Abgrenzung: Technische Details stehen nicht im Fokus.

Organisatorische Arbeitsweise

  • Turnus und Veranstaltungsform: 2 bis 3 Websitzungen pro Jahr und eine nach Möglichkeit offene Präsenzsitzung zur Gewinnung von neuen Arbeitskreismitgliedern.
  • Teilnehmer: An den Sitzungen nehmen neben den Mitgliedern stets Vertreter der B.KWK Geschäftsstelle sowie gegebenenfalls des B.KWK Präsidiums teil. Bei Bedarf werden externe Fachleute hinzugezogen.
  • Austausch/Kommunikation zwischen den Sitzungen: Bilateraler Austausch via Telefon und E-Mail und alternativen gemeinsam nutzbaren Austauschplattformen wie LinkedIn. Es erfolgt eine regelmäßige Konsultation mit Präsidium, Vorstand und Geschäftsstelle.
  • Verhältnis zu Präsidium und Geschäftsstelle: Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden und seinem Vertreter inhaltlich und von der Geschäftsstelle des B.KWK organisatorisch vorbereitet. Es gibt mindestens einmal jährlich ein Treffen aller Gremienvorsitzenden mit dem Präsidium zum Austausch.
  • Dokumentation: Die Ergebnisse der Sitzungen werden in Protokollen festgehalten.
  • Projektgruppen: Bei besonderen oder wichtigen Fragestellungen werden Vorschläge in temporären Projektgruppen, deren Mitglieder aus dem Arbeitskreis stammen, erarbeitet.

Leitlinien zur Einhaltung von Gesetzen, kartellrechtlichen Vorschriften und freiwilligen Verhaltensregeln (Code of Conduct)

Zusammenfassung der Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts für die Verbandsarbeit:

  • Alle Akteure sind verpflichtet wettbewerbsverzerrende Handlungen zu unterlassen (Anlage 1: Liste unzulässiger Verhaltensweisen)
  • Jede/r Sitzungsteilnehmer/in prüft die Tagesordnung auf Ihre Vereinbarkeit mit dem Code of Conduct und meldet kritische Tagesordnungspunkte der Sitzungsleitung
  • Zu Beginn jeder Sitzung wird auf die Regeln hingewiesen und deren Einhaltung oder Nicht-Einhaltung im Protokoll festgehalten.
  • Bei Verstößen gegen den Code of Conduct.
    1. Hinweis auf den Verstoß durch die Sitzungsleitung.
    2. Die Sitzungsleitung und die Teilnehmenden legen protokollierten Widerspruch gegen den Verstoß ein.
    3. Verstöße werden direkt min. 2 Präsidiumsmitgliedern gemeldet und schriftlich an den Vorstand weitergeleitet.
    4. Bei wiederholten Verstößen: Ausschluss einzelner Personen aus der Sitzung, Beendigung der Diskussion oder ggf. Abbruch der Sitzung.
    5. Das Präsidium entscheidet über Ausschluss von Personen aus zukünftigen Sitzungen/der Gremienarbeit.

Grundlage für die Arbeitsweise der Arbeitskreise ist das Organisationspapier für die Arbeitskreise des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (August 2019 – in Überarbeitung)

Arbeitskreis Objekt- und Quartiersversorgung

Zusammensetzung

Arbeitskreis-Mitglieder können alle Mitglieder des B.KWK sein, soweit sie in Beziehung zu den Arbeitskreisschwerpunkten stehen. Der/die Arbeitskreisvorsitzende kann Gäste einladen. Ständige Gäste sind Vertreter von der ASUE im DVGW, dena und dem BDH.

Leitung

Der Arbeitskreis Objekt- und Quartiersversorgung wird von Cord Müller, Geschäftsführer der EC Power GmbH, Berlin geleitet. Stellvertreter ist Hagen Fuhl, Prokurist und Leiter Öffentlichkeitsarbeit der SenerTec GmbH, Schweinfurt. Beide sind Mitglied im Vorstand des B.KWK.

Ziel

Zuarbeit für Präsidium und Geschäftsstelle zur weiteren Verarbeitung für Stellungnahmen, Empfehlungen, Lösungsvorschläge, Positionspapiere und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit zum Einsatz der KWK-Technik in der Objekt- und Quartiersversorgung. Im Arbeitskreis werden hierzu alle Fragen der Strom-, Wärme- und Kälteversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen in den Sektoren Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) und privaten Haushalten (PH) bearbeitet.

Aufgaben

Aufgabe ist es, wirtschaftliche, technische, rechtliche und betriebliche Fragestellungen in der Objekt- und Quartiersversorgung in Verbindung mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bis zu einer Anlagengröße von etwa 100 kWe zu erörtern und konstruktive Lösungen für auftretende Schwierigkeiten zu erarbeiten.

Inhaltliche Schwerpunkte/Themen der Arbeit

  • Das Befassen mit Normen wie z.B. VDE, EN, Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen wie z.B. KWKG, GEG, EEG, BEG, die einen Einfluss auf die KWK bis 100 kWe haben
  • Integration in die Gebäudeversorgung, flexibler und systemdienlicher Anlagenbetrieb, Klimaschutz und Emissionseinsparungen, Einsatz von klimaneutralen Brennstoffen sowie die Kombination aus KWK mit erneuerbaren Energien wie z.B. PV, WP, Solarthermie und Biomasse zur Klimaschutzzielerreichung
  • Netzanschlussbedingungen, Vereinfachung administrative Aufgaben beim KWK-Betrieb, Monitoring
  • Messkonzepte, MsBG

Aktuelle Positionierung

POSITIONSPAPIER: „Vorteile von KWK-Anlagen in der Objekt- und Quartiersversorgung vermehrt nutzen“

  1. 65 % EE-Ziel: KWK als Erfüllungsoption aufnehmen (Hinweis: B.KWK Stellungnahme zur Konsultation).
  2. KWK-Förderung mit heutigen Niveau erhalten (also auch keine Absenkung der förderfähigen Betriebsstunden).
  3. Regelungen zur Stromgutschriftmethode nicht vorzeitig durch andere Regelungen ersetzen; zumindest an Fahrplan im aktuellen GEG festhalten.
  4. Einführung einer Gutschrift für stromnetzdienliches Verhalten, wenn die Regelungen dazu stehen.

Organisatorische Arbeitsweise

  • Turnus und Veranstaltungsform: 2 bis 3 Websitzungen pro Jahr und eine nach Möglichkeit offene Präsenzsitzung zur Gewinnung von neuen Arbeitskreismitgliedern.
  • Teilnehmer: An den Sitzungen nehmen neben den Mitgliedern stets Vertreter der B.KWK Geschäftsstelle sowie gegebenenfalls des B.KWK Präsidiums teil. Bei Bedarf werden externe Fachleute hinzugezogen.
  • Austausch/Kommunikation zwischen den Sitzungen: Bilateraler Austausch via Telefon und E-Mail und alternativen gemeinsam nutzbaren Austauschplattformen wie LinkedIn. Es erfolgt eine regelmäßige Konsultation mit Präsidium, Vorstand und Geschäftsstelle.
  • Verhältnis zu Präsidium und Geschäftsstelle: Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden und seinem Vertreter inhaltlich und von der Geschäftsstelle des B.KWK organisatorisch vorbereitet. Es gibt mindestens einmal jährlich ein Treffen aller Gremienvorsitzenden mit dem Präsidium zum Austausch.
  • Dokumentation: Die Ergebnisse der Sitzungen werden in Protokollen festgehalten.
  • Projektgruppen: Bei besonderen oder wichtigen Fragestellungen werden Vorschläge in temporären Projektgruppen, deren Mitglieder aus dem Arbeitskreis stammen, erarbeitet.

Leitlinien zur Einhaltung von Gesetzen, kartellrechtlichen Vorschriften und freiwilligen Verhaltensregeln (Code of Conduct)

Zusammenfassung der Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts für die Verbandsarbeit:

  • Alle Akteure sind verpflichtet wettbewerbsverzerrende Handlungen zu unterlassen (Anlage 1: Liste unzulässiger Verhaltensweisen)
  • Jede/r Sitzungsteilnehmer/in prüft die Tagesordnung auf Ihre Vereinbarkeit mit dem Code of Conduct und meldet kritische Tagesordnungspunkte der Sitzungsleitung
  • Zu Beginn jeder Sitzung wird auf die Regeln hingewiesen und deren Einhaltung oder Nicht-Einhaltung im Protokoll festgehalten.
  • Bei Verstößen gegen den Code of Conduct:
    1. Hinweis auf den Verstoß durch die Sitzungsleitung.
    2. Die Sitzungsleitung und die Teilnehmenden legen protokollierten Widerspruch gegen den Verstoß ein.
    3. Verstöße werden direkt min. 2 Präsidiumsmitgliedern gemeldet und schriftlich an den Vorstand weitergeleitet.
    4. Bei wiederholten Verstößen: Ausschluss einzelner Personen aus der Sitzung, Beendigung der Diskussion oder ggf. Abbruch der Sitzung.
    5. Das Präsidium entscheidet über Ausschluss von Personen aus zukünftigen Sitzungen/der Gremienarbeit.

Grundlage für die Arbeitsweise der Arbeitskreise ist das Organisationspapier für die Arbeitskreise des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (August 2019 – in Überarbeitung)

Arbeitskreis Technik

Zusammensetzung

Arbeitskreis-Mitglieder können alle Mitglieder des B.KWK sein, soweit sie in Beziehung zum Arbeitskreisschwerpunkt stehen. Diese Beziehung kann sowohl als Hersteller und OEM als auch für Anlagenbauer, Generalunternehmer und Planer gegeben sein. Die Leitung und Stellvertretung des Arbeitskreises können Gäste einladen. Ständige Gäste sind Vertreter von BDEW und AGFW.

Leitung

Der Arbeitskreis Technik wird von Frank Kettig, Geschäftsentwicklung Energielösungen, INNIO Jenbacher, geleitet. Eine Stellvertretung wird noch gewählt.

Ziel

Vorrangiges Ziel ist die Zuarbeit für Präsidium und Geschäftsstelle zur weiteren Verarbeitung für Stellungnahmen, Empfehlungen, Lösungsvorschläge, Positionspapiere und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit zum Einsatz der KWK-Technik. Im Arbeitskreis werden hierzu vor allem Fragen der Strom-, Wärme- und Kälteversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen in den verschiedenen Technikanwendungen (z.B. Motoren, Turbinen, Brennstoffzellen, Holzvergaser) für Betreiber von Energieanlagen erörtert.

Aufgaben

Aufgaben sind wirtschaftliche, technische, rechtliche und betriebliche Fragestellungen der Technik zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte und hierbei insbesondere Lösungen für eine moderne Anlagenkonzipierung und für die Energiewende zu erarbeiten.

Inhaltliche Schwerpunkte/Themen der Arbeit

  • Integration der KWK-Energieanlagenlösungen für die Energiewende, um mit flexiblen und systemdienlichen Anlagen zur Abdeckung der Residuallast die Klimaschutzziele in Kombination mit den erneuerbaren Energien (z.B. Geo- und Solarthermie, Wärmepumpen) zu erreichen.
  • Netzanschlussbedingungen, Vereinfachung administrativer Aufgaben beim KWK-Betrieb, Energiedatenmanagement
  • Das Befassen mit Normen wie z.B. VDE, EN, Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen wie z.B. KWKG, BImschG, die einen Einfluss auf Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung haben.

Organisatorische Arbeitsweise

  • Turnus und Veranstaltungsform: 2 bis 3 Websitzungen pro Jahr und eine nach Möglichkeit offene Präsenzsitzung zur Gewinnung von neuen Arbeitskreismitgliedern.
  • Teilnehmer: An den Sitzungen nehmen neben den Mitgliedern stets Vertreter der B.KWK Geschäftsstelle sowie gegebenenfalls des B.KWK Präsidiums teil. Bei Bedarf werden externe Fachleute hinzugezogen.
  • Austausch/Kommunikation zwischen den Sitzungen: Bilateraler Austausch via Telefon und E-Mail und alternativen gemeinsam nutzbaren Austauschplattformen wie LinkedIn. Es erfolgt eine regelmäßige Konsultation mit Präsidium, Vorstand und Geschäftsstelle.
  • Verhältnis zu Präsidium und Geschäftsstelle: Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden und seinem Vertreter inhaltlich und von der Geschäftsstelle des B.KWK organisatorisch vorbereitet. Es gibt mindestens einmal jährlich ein Treffen aller Gremienvorsitzenden mit dem Präsidium zum Austausch.
  • Dokumentation: Die Ergebnisse der Sitzungen werden in Protokollen festgehalten.
  • Projektgruppen: Bei besonderen oder wichtigen Fragestellungen werden Vorschläge in temporären Projektgruppen, deren Mitglieder aus dem Arbeitskreis stammen, erarbeitet.

Leitlinien zur Einhaltung von Gesetzen, kartellrechtlichen Vorschriften und freiwilligen Verhaltensregeln (Code of Conduct)

Zusammenfassung der Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts für die Verbandsarbeit:

  • Alle Akteure sind verpflichtet wettbewerbsverzerrende Handlungen zu unterlassen (Anlage 1: Liste unzulässiger Verhaltensweisen)
  • Jede/r Sitzungsteilnehmer/in prüft die Tagesordnung auf Ihre Vereinbarkeit mit dem Code of Conduct und meldet kritische Tagesordnungspunkte der Sitzungsleitung
  • Zu Beginn jeder Sitzung wird auf die Regeln hingewiesen und deren Einhaltung oder Nicht-Einhaltung im Protokoll festgehalten.
  • Bei Verstößen gegen den Code of Conduct:
    1. Hinweis auf den Verstoß durch die Sitzungsleitung.
    2. Die Sitzungsleitung und die Teilnehmenden legen protokollierten Widerspruch gegen den Verstoß ein.
    3. Verstöße werden direkt min. 2 Präsidiumsmitgliedern gemeldet und schriftlich an den Vorstand weitergeleitet.
    4. Bei wiederholten Verstößen: Ausschluss einzelner Personen aus der Sitzung, Beendigung der Diskussion oder ggf. Abbruch der Sitzung.
    5. Das Präsidium entscheidet über Ausschluss von Personen aus zukünftigen Sitzungen/der Gremienarbeit.

Grundlage für die Arbeitsweise des Arbeitskreises ist das Organisationspapier für die Arbeitskreise des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (August 2019 – in Überarbeitung)

Arbeitskreis KWK-Wärmeversorgungsbetreiber Objekt und Quartier

Zusammensetzung

Arbeitskreis-Mitglieder können alle Mitglieder des B.KWK sein, soweit sie in Beziehung zum Arbeitskreisschwerpunkt stehen. Diese Beziehung ist insbesondere bei Mitgliedern gegeben, die KWK-Anlagen selbst betreiben und/oder Strom, Wärme oder Kälte an Dritte liefern. Die Leitung und Stellvertretung des Arbeitskreises können Gäste einladen.

Leitung

Der Arbeitskreis wählt aus seiner Mitte später eine/n Vorsitzende/n und Stellvertreter/in.

Ziel

Der Arbeitskreis bietet eine Austauschmöglichkeit, erarbeitet energiewirtschaftliche Positionen und kooperiert mit Verbänden ähnlicher Interessenlage. Vorrangiges Ziel ist die Zuarbeit für Präsidium und Geschäftsstelle zur weiteren Verarbeitung für Stellungnahmen, Empfehlungen, Lösungsvorschläge, Positionspapiere und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit zum Einsatz der KWK-Technik insbesondere mit erneuerbaren Energien sowie Techniken zur Dekarbonisierung von Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung.

Aufgaben

Der AK widmet sich der Definition, Analyse und Diskussion energiewirtschaftlicher Fragestellungen und der Entwicklung von Best-Practice Lösungsansätzen.

Inhaltliche Schwerpunkte/Themen der Arbeit

  • Rolle der KWK in der Objekt- und leitungsgebundenen Versorgung
  • Dekarbonisierung von Strom-, Wärme- und Kältelieferung
  • Nutzung erneuerbarer Brennstoffe in KWK Anlagen
  • Nutzung von Wasserstoff
  • Anwendungsbeispiele der Sektorkopplung herausarbeiten, erläutern und visualisieren
  • Definition, Analyse und Diskussion energiewirtschaftlicher und gesetzlicher Fragestellungen
  • Mess- und Abrechnungssysteme und Lieferverordnungen

Organisatorische Arbeitsweise

  • Turnus und Veranstaltungsform: 2 bis 3 Websitzungen pro Jahr und eine nach Möglichkeit offene Präsenzsitzung zur Gewinnung von neuen Arbeitskreismitgliedern.
  • Teilnehmer: An den Sitzungen nehmen neben den Mitgliedern stets Vertreter der B.KWK Geschäftsstelle sowie gegebenenfalls des B.KWK Präsidiums teil. Bei Bedarf werden externe Fachleute hinzugezogen.
  • Austausch/Kommunikation zwischen den Sitzungen: Bilateraler Austausch via Telefon und E-Mail und alternativen gemeinsam nutzbaren Austauschplattformen wie LinkedIn. Es erfolgt eine regelmäßige Konsultation mit Präsidium, Vorstand und Geschäftsstelle.
  • Verhältnis zu Präsidium und Geschäftsstelle: Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden und seinem Vertreter inhaltlich und von der Geschäftsstelle des B.KWK organisatorisch vorbereitet. Es gibt mindestens einmal jährlich ein Treffen aller Gremienvorsitzenden mit dem Präsidium zum Austausch.
  • Dokumentation: Die Ergebnisse der Sitzungen werden in Protokollen festgehalten.
  • Projektgruppen: Bei besonderen oder wichtigen Fragestellungen werden Vorschläge in temporären Projektgruppen, deren Mitglieder aus dem Arbeitskreis stammen, erarbeitet.

Leitlinien zur Einhaltung von Gesetzen, kartellrechtlichen Vorschriften und freiwilligen Verhaltensregeln (Code of Conduct)

Zusammenfassung der Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts für die Verbandsarbeit:

  • Alle Akteure sind verpflichtet wettbewerbsverzerrende Handlungen zu unterlassen (Anlage 1: Liste unzulässiger Verhaltensweisen)
  • Jede/r Sitzungsteilnehmer/in prüft die Tagesordnung auf Ihre Vereinbarkeit mit dem Code of Conduct und meldet kritische Tagesordnungspunkte der Sitzungsleitung
  • Zu Beginn jeder Sitzung wird auf die Regeln hingewiesen und deren Einhaltung oder Nicht-Einhaltung im Protokoll festgehalten.
  • Bei Verstößen gegen den Code of Conduct:
    1. Hinweis auf den Verstoß durch die Sitzungsleitung.
    2. Die Sitzungsleitung und die Teilnehmenden legen protokollierten Widerspruch gegen den Verstoß ein.
    3. Verstöße werden direkt min. 2 Präsidiumsmitgliedern gemeldet und schriftlich an den Vorstand weitergeleitet.
    4. Bei wiederholten Verstößen: Ausschluss einzelner Personen aus der Sitzung, Beendigung der Diskussion oder ggf. Abbruch der Sitzung.
    5. Das Präsidium entscheidet über Ausschluss von Personen aus zukünftigen Sitzungen/der Gremienarbeit.

Grundlage für die Arbeitsweise des Arbeitskreises ist das Organisationspapier für die Arbeitskreise des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (August 2019 – in Überarbeitung)

Arbeitskreis Industrieanwender

Zurzeit wird an einem Konzept für eine Verbändeübergreifende Arbeitsgruppe „Industrieanwender“ anstelle des Arbeitskreises gearbeitet

Zusammensetzung

Mitglied des Arbeitskreises können alle Mitglieder des B.KWK sein, soweit sie in Beziehung zu den Arbeitskreisschwerpunkten stehen. Der/die Arbeitskreisvorsitzende kann Gäste einladen.

Leitung

Der/die Vorsitzende sowie stellvertretende Vorsitzende werden von Mitgliedern des Arbeitskreises gewählt.

Ziel

Zuarbeit für Präsidium und Geschäftsstelle zur weiteren Verarbeitung für Stellungnahmen, Empfehlungen, Lösungsvorschläge, Positionspapiere und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit zum Einsatz der KWK-Technik in Unternehmen der Industrie und Vertretung der Anwenderinteressen. Im Arbeitskreis werden hierzu alle Fragen der Eigenversorgung mit Strom, Wärme und Kälte mit KWK-Anlagen und der Drittbelieferung von Endkunden bearbeitet.

Aufgaben

Erörterung wirtschaftlicher, technischer, rechtlicher und betrieblicher Fragestellungen in Industrieunternehmen in Verbindung mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten.

Inhaltliche Schwerpunkte/Themen der Arbeit

  • Das Befassen mit KWK-relevanten:
    • Normen wie bspw. VDE, EN
    • EU- und nationalen Verordnungen bzw. Richtlinien
    • Gesetzen wie bspw. KWKG, EEG, BEHG, Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG)
    • Leitfäden wie die der Bundesnetzagentur bzw. Netzbetreiber
  • Aufrechterhaltung von Steuerentlastungen gemäß StromStG und EnergieStG
  • Vereinfachung administrativer Prozesse beim KWK-Betrieb
  • Ausarbeitung und Analyse des Industrie-KWK-relevanten statistischen Datenmaterials

Organisatorische Arbeitsweise

  • Turnus und Veranstaltungsform: 2 bis 3 Websitzungen pro Jahr und eine nach Möglichkeit offene Präsenzsitzung zur Gewinnung von neuen Arbeitskreismitgliedern.
  • Teilnehmer: An den Sitzungen nehmen neben den Mitgliedern stets Vertreter der B.KWK Geschäftsstelle sowie gegebenenfalls des B.KWK Präsidiums teil. Bei Bedarf werden externe Fachleute hinzugezogen.
  • Austausch/Kommunikation zwischen den Sitzungen: Bilateraler Austausch via Telefon und E-Mail und alternativen gemeinsam nutzbaren Austauschplattformen wie LinkedIn. Es erfolgt eine regelmäßige Konsultation mit Präsidium, Vorstand und Geschäftsstelle.
  • Verhältnis zu Präsidium und Geschäftsstelle: Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden und seinem Vertreter inhaltlich und von der Geschäftsstelle des B.KWK organisatorisch vorbereitet. Es gibt mindestens einmal jährlich ein Treffen aller Gremienvorsitzenden mit dem Präsidium zum Austausch.
  • Dokumentation: Die Ergebnisse der Sitzungen werden in Protokollen festgehalten.
  • Projektgruppen: Bei besonderen oder wichtigen Fragestellungen werden Vorschläge in temporären Projektgruppen, deren Mitglieder aus dem Arbeitskreis stammen, erarbeitet.

Leitlinien zur Einhaltung von Gesetzen, kartellrechtlichen Vorschriften und freiwilligen Verhaltensregeln (Code of Conduct)

Zusammenfassung der Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts für die Verbandsarbeit:

  • Alle Akteure sind verpflichtet wettbewerbsverzerrende Handlungen zu unterlassen (Anlage 1: Liste unzulässiger Verhaltensweisen)
  • Jede/r Sitzungsteilnehmer/in prüft die Tagesordnung auf Ihre Vereinbarkeit mit dem Code of Conduct und meldet kritische Tagesordnungspunkte der Sitzungsleitung
  • Zu Beginn jeder Sitzung wird auf die Regeln hingewiesen und deren Einhaltung oder Nicht-Einhaltung im Protokoll festgehalten.
  • Bei Verstößen gegen den Code of Conduct:
    1. Hinweis auf den Verstoß durch die Sitzungsleitung.
    2. Die Sitzungsleitung und die Teilnehmenden legen protokollierten Widerspruch gegen den Verstoß ein.
    3. Verstöße werden direkt min. 2 Präsidiumsmitgliedern gemeldet und schriftlich an den Vorstand weitergeleitet.
    4. Bei wiederholten Verstößen: Ausschluss einzelner Personen aus der Sitzung, Beendigung der Diskussion oder ggf. Abbruch der Sitzung.
    5. Das Präsidium entscheidet über Ausschluss von Personen aus zukünftigen Sitzungen/der Gremienarbeit.

Grundlage für die Arbeitsweise des Arbeitskreises ist das Organisationspapier für die Arbeitskreise des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (August 2019 – in Überarbeitung)

Arbeitskreis Netzintegration

Zusammensetzung

  • KWK-Anlagen- und Komponentenhersteller
  • Betreiber von KWK-Anlagen
  • Anlagenplaner und -errichter (Elektrofachplanung und -ausführung)
  • Zertifizierer und Testlabore (Konformitätsbewertung)
  • Partnerverbände (z.B. Technikreferenten) und Forschungsinstitute

Ständige Gäste sind Vertreter von der ASUE, BDH, VDMA, FV Biogas, etc. um einen verbände­übergreifenden Austausch zu Netzfragen bzgl. KWK-Anlagen, insb. mit einer Koppelung per Synchrongenerator zu unterstützen.

Leitung

Gunnar Kaestle

Ziel

  • Bearbeitung von zu kommentierenden Normungsprojekten zum Netzanschluss u. Ähnliches
  • Wissensaustauch zu zukünftigen elektrotechnischen Anforderungen bzgl. der Energiewende
  • Positionierung des B.KWK in Bezug auf netzdienliche Stärken von KWK-Anlagen

Aufgaben

Der Arbeitskreis Netzintegration analysiert die technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen rund um Netzanschlussfragen von KWK-Anlagen mit dem Fokus auf Anschlussregeln auf nationaler und europäischer Ebene. Dazu gehören auch Konformitätstests, wie beispielsweise der Nachweis der FRT-Fähigkeit. Weiterhin beschäftigt sich der Arbeitskreis mit netzdienlichem Anlagenbetrieb und inwiefern Netzentgelte darauf eine Lenkungswirkung haben können.

Inhaltliche Schwerpunkte/Themen der Arbeit

  • FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N-4105 (EZA Niederspannung)
  • FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N-4110 (TAR Mittelspannung)
  • EN 50549-1/-2: Anforderungen an Erzeugungseinheiten am NS/MS-Netz
  • EU-Regulation Requirements for Generators (Network Code RfG)
  • VDE V 0124-100: Prüfanforderungen zur VDE-AR-N 4105:2018
  • EN 50549-10: Tests demonstrating conformity of units
  • Spiegelgremium für FFN-Projektgruppen NS/MS und DKE K261 / CLC TC8X / IEC TC 8

Organisatorische Arbeitsweise

Der Arbeitskreis verständigt sich i.d.R. über bedarfsabhängige Online-Sitzungen und führt strukturierte Analysen netzrelevanter Fragestellungen insbesondere zum Anschluss von KWK-Anlagen an Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetze aus. Weiterhin werden per Email-Verteiler relevante Informationen aus Normungsgremien geteilt. Es gibt mindestens einmal jährlich ein Treffen aller Gremienvorsitzenden mit dem Präsidium zum Austausch.

Leitlinien zur Einhaltung von Gesetzen, kartellrechtlichen Vorschriften und freiwilligen Verhaltensregeln (Code of Conduct)

Zusammenfassung der Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts für die Verbandsarbeit:

  • Alle Akteure sind verpflichtet wettbewerbsverzerrende Handlungen zu unterlassen (Anlage 1: Liste unzulässiger Verhaltensweisen)
  • Jede/r Sitzungsteilnehmer/in prüft die Tagesordnung auf Ihre Vereinbarkeit mit dem Code of Conduct und meldet kritische Tagesordnungspunkte der Sitzungsleitung
  • Zu Beginn jeder Sitzung wird auf die Regeln hingewiesen und deren Einhaltung oder Nicht-Einhaltung im Protokoll festgehalten.
  • Bei Verstößen gegen den Code of Conduct:
    1. Hinweis auf den Verstoß durch die Sitzungsleitung.
    2. Die Sitzungsleitung und die Teilnehmenden legen protokollierten Widerspruch gegen den Verstoß ein.
    3. Verstöße werden direkt min. 2 Präsidiumsmitgliedern gemeldet und schriftlich an den Vorstand weitergeleitet.
    4. Bei wiederholten Verstößen: Ausschluss einzelner Personen aus der Sitzung, Beendigung der Diskussion oder ggf. Abbruch der Sitzung.
    5. Das Präsidium entscheidet über Ausschluss von Personen aus zukünftigen Sitzungen/der Gremienarbeit.

Grundlage für die Arbeitsweise des Arbeitskreises ist das Organisationspapier für die Arbeitskreise des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (August 2019 – in Überarbeitung)

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