EEG-Umlage-Regelung auf Basis der Einigung vom 07.05.2018 jetzt von der Kommission genehmigt

Zumindest für 2018 scheint der Schwebezustand, in dem zahlreichen KWK-Anlagen mit Eigenversorgung seit dem 01.01.2018 waren, beendet zu sein:
Die EU-Kommission hat auf Basis der am 07.05.2018 zwischen Kommissarin Vestager und Minister Altmaier gefundenen Einigung mit dem am 01.08.2018 veröffentlichten Beschluss genehmigt, dass bis zum 31.12.2018 eine erneute Übergangsregelung gelten kann:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4781_de.htm

Unklar ist, was genau genehmigt wurde und wie die Ausgestaltung erfolgen wird. Der eigentliche Genehmigungsbeschluss ist derzeit noch vertraulich, auch der federführenden Stelle im zuständigen Wirtschaftsministerium liegt der Beschluss selbst bis jetzt (02.08.2018, 10:00 Uhr) noch nicht vor.
Mit Blick auf die im Stillen geführten Verhandlungen geht das Ministerium davon aus, dass die Genehmigung, unter dem Vorbehalt, dass Deutschland, die zwischen Kommissarin Vestager und Minister Altmaier getroffene Verständigung (Struktur wie im bisher nur als Entwurf existierenden sog. „100-Tage-Gesetz“) bis zum Jahresende in geltendes Recht umsetzt, für die Anwendung der in diesem Entwurf getroffenen Regelungen gilt.

Es kann daher leider anders, als in manchen Veröffentlichungen zu lesen, nicht davon ausgegangen werden, – wie es sich aus dem Text der Pressemitteilung der Kommission herauslesen lassen könnte – dass Anlagen aus 2018 in die bisherige volle „Rabatt-Regelung“ fallen.
Die Branche beklagt zunehmend, dass Investitionsstau herrscht und sogar im Imdustriebereich bestehende Anlagen abgeschaltet werden. Es bleibt nur zu hoffen, dass die die Regierungsverantwortung tragenden Parteien den jetzigen Beschluss zum Anlass nehmen, nunmehr unverzüglich Rechtssicherheit zu schaffen und vor allem für bessere Rahmenbedingungen als bisher vorgesehen eintreten werden.

Sobald wir zuverlässige Informationen haben, werden wir genauer informieren.

Der B.KWK und die mit ihm kooperierenden Verbände werden sich weiterhin dafür einsetzen, die jetzt offenbar vorläufig genehmigte Regelung deutlich zu verbessern.

Wir bitten dazu alle Mitglieder und Sympathisanten um aktive Unterstützung.

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