Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des EnWG

Gemeinsam mit dem CO2 Abgabe e.V. äußert sich der B.KWK zum aktuellen Referentenentwurf des BMWK zu Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Darin plädieren wir für eine Aufnahme des KWKG in die Regelungen zu § 14e, sodass auch  KWK-Anlagen zukünftig Ihre Netzanschlüsse digital anmelden dürfen.

Wir unterbreiten Vorschläge, die bisherige Bezeichnung „Mieterstrom“ in „Kundenanlagenstrom“ sowohl im EnWG (§ 24a) als auch im EEG (§ 21)  zu ändern und die Definition für „Kundenanlagen“ zu präzisieren.

Zudem fordern wir eine grundlegende Vereinfachung des §42a EnWG.

Die geplante Erweiterung des § 29 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) auf die Fernwärme lehnen wir ab, da mit dem vorgesehenen Marktvergleichsmodell Fernwärmeversorger mit viel erneuerbaren Energien, die im Einklang mit den Zielen des Klimaschutz ihr Netz transformieren, zukünftig einen Nachteil gegenüber den Netzen mit den preiswerteren fossilen Erzeugungsarten hätten.

Der aktuelle Referentenentwurf zur Änderung des EnWG steht im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und sieht zudem Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung vor.

Der Entwurf enthält Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Bereich der Netzplanung, des Netzausbaus und des Netzbetriebs. Zudem werden das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sowie das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) geändert. Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferungen betreffen die Ersatz- und Grundversorgung sowie die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur gegenüber Energielieferanten, insbesondere bei aus dem Markt ausscheidenden Anbietern. Zusätzlich enthält der Entwurf auch Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).