Das Osterpaket erreicht das Kabinett – keine wesentlichen Änderungen im jüngsten Referentenentwurf für KWK

Der Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor („Osterpaket“) wurde heute vom Kabinett verabschiedet.

Gegenüber dem letzten Referentenentwurf haben sich jedoch keine wesentlichen Änderungen für die Kraft-Wärme-Kopplung ergeben. Das sorgt für Verwunderung. Schließlich will man mit dem Osterpaket den Ausbau erneuerbarer Energien massiv beschleunigen, während der Einmarsch Russlands in die Ukraine die Dringlichkeit des Vorhabens erhöht.

Die Inhalte des jüngsten Papiers werden dem Ruf nach Kraft-Wärme-Kopplung als Backup-Lösung für die Wandlung Deutschlands hin zu einem klimaneutralen Land aber nicht gerecht. Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung, zeigt sich deshalb enttäuscht: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Chance vertan, die größte energiepolitische Novelle seit Jahrzehnten zu einem Erfolg zu führen. Die Rolle, die der Kraft-Wärme-Kopplung zugesprochen wird, ist vernünftig aber unzureichend. Das große Potenzial der Kraft-Wärme-Kopplung für eine sichere Strom- und Wärmeversorgung Deutschlands in der Zukunft wird somit verschenkt.“

Kraft-Wärme-Kopplung ist die effizienteste Möglichkeit zur energetischen Nutzung von Brennstoffen, ganz gleich ob fossil oder erneuerbar. Ihre Anwendungsvielfalt ist einzigartig. KWK-Anlagen können als Spitzenlastkraftwerke dienen, oder regelbare Leistung zur Residuallastdeckung liefern. Als Speicherkraftwerke versorgen sie Nah- und Fernwärmenetze zuverlässig mit Wärme. Unter dem Einsatz von Biomasse eignen sie sich sogar zur Bereitstellung erneuerbarer Prozesswärme im industriellen Hochtemperaturbereich.

Der B.KWK hatte gemeinsam mit weiteren Verbänden zum Referentenentwurf eine Stellungnahme mit Vorschlägen zur Kraft-Wärme-Kopplung eingebacht.