Stellungnahme zur Umlage bei Erdgas-Preissprüngen
Das BMWK hat am vergangenen Freitag-Morgen eine Verbändeanhörung mit Frist bis Montag, 10 Uhr gestartet mit dem Inhalt einer Änderung der AVBFernwärmeV, welche die Einfügung einer zeitlich erleichterten Preisweitergabeklausel in die AVBFernwärmeV vorsieht.
Trotz der äußerst kurzen Frist von Seiten des BMWK für eine fachliche Auseinandersetzung mit dem Entwurf und entsprechende Beantwortung hat der B.KWK seine Stellungnahme. Darin weisen wir auf die Sonderstellung von Fernwärmesystemen hin, bei denen Fremdlieferungen wegen nicht vorhandener Leitungsverbindungen nicht möglich sind und Anbieterwechsel daher nicht gewährlistet werden können.
Zusätzlich beteiligte sich der B.KWK gemeinsam mit DENEFF_EDL_HUB an einer Stellungnahme von vedec, die das grundsätzliche Ziel zwar begrüßt, jedoch Nachbesserungsbedarf sieht, um dieses Ziel auch zu erreichen. Kerninhalte dieser Stellungnahme sind:
– Keine Kostenweitergabe über geltende Preisänderungsklauseln möglich
– Ausübungsfrist zu kurz
– Ungleichbehandlung von Gas- und Fernwärmeversorgungsunternehmen
– Sonderkündigungsrecht führt zur Entwertung von Investitionen
– Lösungsvorschlag: Anpassung § 24 Abs. 5 und Abs. 6