Kraft-Wärme-Kopplung: Rückgrat der Energiewende für Kraftwerksstrategie und Wärmeversorgung

Pressemitteilung

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Berlin, 15.09.2023. Zum 15. Mal fand diese Woche der Jahreskongress des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) in Berlin statt. Unter dem Motto „Kraft-Wärme-Kopplung – Rückgrat der Energiewende“ diskutierte die Branche die Zukunft der Energieversorgung. Über allem stand die Rolle der KWK zur Residuallastdeckung im Energiesystem der Zukunft und wie diese aktuell in die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geplante Kraftwerksstrategie eingebunden wird. Mit der Kraftwerksstrategie sollen ab 2024 Backupkapazitäten zur Deckung der gesicherten Leistung geschaffen werden. Die Kraftwerksstrategie sieht vor, über Ausschreibungen einen perspektivisch wasserstoffbetriebenen Kraftwerkspark aufzubauen, der zunächst noch teilweise mit Erdgas betrieben wird. Die komplette Umstellung auf Wasserstoff ist bis 2035 vorgesehen und wird durch Biomethan- und Biomassekraftwerke ergänzt. In einem Positionspapier des B.KWK, das Präsident Claus-Heinrich Stahl auf dem Kongress vorstellte, fordert der Verband die Politik auf, die Effizienz-Technologie Kraft-Wärme-Kopplung als wichtige Säule in die geplante Kraftwerksstrategie zu integrieren und macht einen Vorschlag für ein zukünftiges Fördersystem.

Kraft-Wärme-Kopplung – das Rückgrat der Energiewende

Der technologische Fortschritt und der Einsatz der hochflexiblen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wurden in der Vergangenheit von den energiepolitisch relevanten Institutionen und der politischen Öffentlichkeit nur unzureichend wahrgenommen. Mit der geplanten Kraftwerksstrategie eröffnen sich neue Chancen, die Potenziale der KWK voll auszuschöpfen und ihre Rolle im öffentlichen und politischen Diskurs neu zu besetzen. „Noch immer ist die Assoziation von KWK mit CO2-intensiven Brennstoffen weit verbreitet. Dabei befindet sich die KWK längst im Wandel und erfüllt alle Voraussetzungen, um das erneuerbare Energiesystem umweltverträglich zu unterstützen. Angetrieben mit erneuerbaren Gasen und punktuell netzdienlich zur Deckung der Residuallast eingesetzt, ist die KWK ein wichtiges Instrument der Energiewende“, sagt B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl und erläutert weiter: „Wenn man sich die fluktuierende Wind- und Sonnenenergie als Rumpf einer modernen Energieversorgung vorstellt, dann ist die KWK ihr Rückgrat, das jederzeit steuerbar und stabilisierend Strom und Wärme liefern kann. Sie wird gebraucht wie die Feuerwehr, wenn es brennt“.

Kraft-Wärme-Kopplung bietet Versorgungssicherheit und Resilienz im Strom- und Wärmemarkt und ist bei Verfügbarkeit von Wasserstoff leicht umrüstbar. Darüber hinaus bietet sie ein optimales Einsatzgebiet für verschiedenste biogene Gase, wie zum Beispiel aus der Kommunal- und Landschaftspflege. Damit wird die KWK ihrer Rolle zur Deckung der Residuallast mit regenerativen Brennstoffen gerecht und weist einen hohen Nutzungsgrad der hochwertigen und teuren Brennstoffe von über 80 Prozent für die Strom- und Wärmeerzeugung auf. „Wir können uns die ineffiziente Nutzung von Gasen zur reinen Strom- oder reinen Wärmeerzeugung nicht mehr leisten. KWK ist der Schlüssel für eine sichere erneuerbare Stromversorgung und die Wärmewende“, erklärt Claus-Heinrich Stahl.

Zudem haben dezentrale KWK-Anlagen gerade im Hinblick auf den Zeitfaktor deutlich kürzere Genehmigungszeiten als Großkraftwerke und können im Zusammenspiel mit kommunaler Wärmeplanung schnell zur Sicherheit des Stromsystems beitragen.

B.KWK fordert öffentliche Anerkennung der Kraft-Wärme-Kopplung   

Die Potenziale der KWK für die Energiewende gilt es zu erschließen. In einem Positionspapier fordert der B.KWK deshalb von der Politik die öffentliche Anerkennung der KWK in der Kraftwerksstrategie zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

Zur Effizienzsteigerung bei der Nutzung der eingesetzten Brennstoffe fordert der B.KWK in seinem Positionspapier die Festlegung eines Mindest-Gesamtnutzungsgrades von 80 Prozent für alle stromerzeugenden Anlagen, die brennstoffbasiert arbeiten.

Ein weiterer Aspekt, den es laut B.KWK in der Kraftwerksstrategie zu verankern gilt, ist die Dezentralität von Kraftwerken. Durch den vermehrten Einsatz dezentraler KWK-Anlagen würden Strom und Wärme genau dort produziert werden, wo sie gebraucht werden. Dezentrale flexible Stromerzeugung entlastet die Stromnetze und senkt die Kosten für den Netzausbau. Damit kann der Zubau von KWK-Anlagen auch den Rollout von Wärmepumpen und E-Mobilität beschleunigen.

Darüber hinaus stellt der B.KWK in seinem Positionspapier heraus, dass es nicht zielführend sei, den KWK-Zubau über die geplanten Ausschreibungssegmente der Kraftwerksstrategie zu organisieren. Denn es bestünden strukturelle Unterschiede zu anderen Kraftwerkstechnologien, beispielsweise hinsichtlich Anlagenplanung. Stattdessen sollte die Förderung für Neubau und Umrüstung von KWK-Anlagen über ein grundlegend weiterentwickeltes und über 2026 hinaus geltendes Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) laufen. Mit Ausrichtung auf klimaneutrale Brennstoffe und gesicherte Leistung zur Residuallastdeckung, sollte die KWKG-Neuauflage eine Säule in der geplanten Kraftwerksstrategie bilden. Das KWKG, das die Einspeisung und Vergütung des Stroms aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung regelt, endet 2026 ohne verlässliche Zukunftsperspektive. Dadurch bleiben bereits heute größere Investitionsentscheidungen aus. Auch hier fehlt ein grundsätzliches Bekenntnis der Politik zur Kraft-Wärme-Kopplung.

Vorschlag für zukünftiges Fördersystem

Der B.KWK schlägt eine Umstellung des KWKG-Fördersystems vor, das ausschließlich für netzdienliche Fahrweisen greift und auf 70 Prozent Investitionsförderung und 30 Prozent Mengenförderung basiert. Die Gesamtlaufzeit würde dabei auf 10.000 Stunden entsprechend der heutigen Fördersumme von 30.000 Stunden abgesenkt werden. Der Anteil der Investitionsförderung würde verteilt über fünf Jahre bei einer Mindestlaufzeit von 500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr; die 30 Prozent Mengenförderung würden für weitere 500 Stunden pro Jahr entsprechend der angepassten Gesamt-Fördersumme ausgezahlt, sodass jährlich bis zu 1.000 Stunden gefördert werden.

„Es muss Investitionssicherheit für KWK-Anlagen geschaffen werden. Gleiches gilt für Investitionen in Wasserstofffähigkeit bei Neuanlagen und Umrüstung. Beides muss wirtschaftlich darstellbar sein und sachgerecht in einer Förderstruktur abgebildet werden, die über leistungsbezogene Vergütung funktioniert. Denn bei rein arbeitsabhängiger Förderung ist die Unsicherheit für Betreiber zu groß, ob das Kraftwerk so viel läuft, dass sich die Investition lohnt. Gleichzeitig sollte eine jährliche Mindestlaufzeit der KWK-Anlagen festgeschrieben werden, als Bedingung, um die Förderung zu erhalten. Dazu schlagen wir 500 Betriebsstunden vor“, erklärt Claus-Heinrich Stahl.

Mit der Umsetzung der Forderungen des B.KWK in der Kraftwerksstrategie würde sichergestellt werden, dass die zur Versorgungssicherheit dienenden Kraftwerke als KWK-Anlagen die zunehmend klimaneutralen Brennstoffe hocheffizient und strommarktdienlich zur Residuallastdeckung einsetzen. Gleichzeitig wäre auch bei geringer Laufzeit pro Jahr eine Investitionssicherheit für die Betreiber gegeben.

Weitere Informationen: Positionspapier des B.KWK

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