Wärme macht ungefähr die Hälfte des jährlichen Endenergieverbrauchs in Deutschland aus. Erzeugt wird sie jedoch nur aus ca. 15 Prozent erneuerbarer Energien. Im Gebäudebereich entfallen auf sie fast ein Drittel der CO2-Emissionen. Diese könnten durch eine geschickte Wärmeplanung und durch den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung signifikant gesenkt werden. Aus diesem Grund befürwortet der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) ein Gesetz zur Wärmeplanung.
Doch darf dieses Wärmeplanungsgesetz (WPG) nicht losgelöst vom bestehendem energiewirtschaftlichen Förder- und Regelungsregime betrachtet werden. Wie der AGFW schreibt, gilt es „die derzeitige Situation der zwei im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzesentwürfen des WPG und des GEG zu nutzen, um eine konsistente Basis für die zukünftige treibhausgasneutrale Wärmeversorgung sicherzustellen.“
Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, weshalb die Effizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung im WPG-Entwurf keine förderliche Rolle zugeschrieben bekommt, gleichwohl KWK zunehmend stromgeführt betrieben wird, um sie langfristig im Stromsektor zur Deckung der residualen Spitzenlase einzusetzen. Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung ist es notwendig, residuallastdeckend Kraftwerke mit einem Gesamtnutzungsgrad von mindestens 80 % für die Strom und Wärmeversorgung einzuplanen.
Aspekte, wie die Resilienz des Stromnetzes, der Blackout-Schutz und die Inselfähigkeit sind entscheidend für die Energiesicherheit einer Gemeinde, einer Stadt, einer Region oder eines ganzen Landes. Deshalb muss der lokale Stromsektor im Rahmen einer Wärmeplanung mit betrachtet und darüber hinaus eine umfassende Gesamtplanung für sämtliche Netze und Potenziale umgesetzt werden. Mindestens sind die negativen Auswirkungen der Stromnutzung für Wärmeenergien zu nennen und geeignete Maßnahmen wie z.B. lokale Erzeugung von Spitzenlast und Reservekapazitäten vorzuschlagen.
Darüber beobachten wir Inkonsistenten zur bisherigen Rechtsprechung und bereits ergangenen Förderregelungen. In diesem Bezug muss der Gesetzesentwurf nachgebessert werden.
Verbesserungspotenzial sehen wir auch in den Paragraphen, in denen es um Beschränkungen hinsichtlich des Biomasseanteils in Abhängigkeit von der Länge der Wärmenetze geht. Nicht nur, dass die Regelungen mitunter in die Richtung der Praxisferne abgleiten, sie sind mitunter auch diskriminierend. Wir halten eine ersatzlose Streichung des Biomasse-Deckels deshalb für angezeigt, gerade auch um die EE-Wärme-Ziele technologieoffen zu erreichen.
Die vollständige Stellungnahme des B.KWK zum Referentenentwurf des Wärmeplanungsgesetzes steht online zum Abruf bereit.