Kraft-Wärme-Kopplung bei Wärmewende in GEG und Wärmeplanungsgesetz berücksichtigen

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Grüne Gase in KWK dekarbonisieren das Stromsystem und die Wärmeversorgung

Gesicherte Leistung wird in Deutschland trotz massivem Ausbau von Wind- und Solarenergie in einem Umfang von ca. 20 % der Jahresstromproduktion benötigt. KWK findet hier ihre Rolle – stromnetzdienlich und hochflexibel zur Deckung der residualen Spitzenlast entsprechend Redispatch 2.0.

Unter den Aspekten Klimaschutz, Ressourcenschonung und Wirtschaftlichkeit und insbesondere für eine erfolgreiche und bezahlbare Wärmewende ist es notwendig, die residuallastdeckenden Kraftwerke als KWK-Anlagen mit einem Gesamtnutzungsgrad von mindestens 80 % zu realisieren, und damit die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme nutzbar zu machen. Die dezentrale KWK schafft es, beide Versorgungsarten durch große Wärmespeicher zu verknüpfen. Sie ist nah an den Wärmsenken und netzentlastend für die Verteilnetze. Mit dem Wandel der eingesetzten Brennstoffe für die Stromerzeugung hin zu biogenen Gasen wird zunehmend auch die KWK-Wärme dekarbonisiert.

Der B.KWK begrüßt es daher sehr, dass die Wärmewende seitens des Gesetzgebers in Angriff genommen wird. Die GEG-Novelle und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sehen einen Umbau der Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien vor, was wir grundsätzlich unterstützen. Gleichzeitig ist es notwendig, KWK für Wärmelösungen in den vorliegenden Gesetzesentwürfen GEG und WPG explizit aufzunehmen und die Regularien miteinander abgestimmt in wichtigen Punkten nachzubessern.

Der B.KWK legt dazu ein Empfehlungspapier an die Politik vor, mit konkreten Vorschlägen für eine ausdrückliche Erwähnung der KWK im GEG und die Definition für Gebäudenetze sowie einem Appell, an die Politik, sich offen für die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dezentraler, stromgeführter KWK auszusprechen.

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