Europäisches Gericht urteilt: KWKG-Förderung ist keine Beihilfe

Aktuelles, Pressemitteilung

In seinem Urteil vom 24. Januar 2024 hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) festgestellt, dass die KWKG-Förderung keine staatliche Beihilfe darstellt. Damit gab das EuG einer Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die EU-Kommission statt. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) hat stets die Auffassung vertreten, dass die KWKG-Förderung keine staatliche Beihilfe darstellt und unterstützte die Klage der Bundesregierung. Die EU-Kommission, die in ihrem Beschluss im Sommer 2021 eine Beihilfeeigenschaft des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) festgestellt hatte, hat damit keine Handhabe mehr. Beihilferechtliche Vorbehalte für eine Weiterentwicklung des KWKG sind somit nicht länger gegeben.

Als große Errungenschaft für die Branche, begrüßt der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) das kürzlich gesprochene Urteil des Europäischen Gerichts. Mit dem Urteil hat der Rechtsstreit der Deutschen Bundesregierung und der EU-Kommission einen sehr positiven Ausgang für die Energiebranche genommen und ebnet der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ihren Weg im Energiesystem der Zukunft. Denn beihilferechtliche Vorbehalte für eine Weiterentwicklung des KWKG sind nicht länger gegeben. Die Verlängerung und Anpassung des KWKG dürfte mit dem neuen Spielraum deutlich einfacher werden. B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl erklärt:

„Seit Jahren hatte Brüssel den Daumen auf der KWK-Förderung, immer wieder musste die Branche auf die Freigabe von Fördergeldern warten. Mit dem gesprochen Urteil kann sich das Bundeswirtschaftsministerium nicht länger hinter dem Argument verstecken, dass eine höhere Anpassung der Ausbauziele in der Förderung aufgrund der beihilferechtlichen Vorbehalte aus Brüssel nicht möglich sei. Wichtig ist nun, dass die Verhandlungen für die Verlängerung und Anpassung des Ende 2026 auslaufenden KWKG zügig aufgenommen werden. Die Beihilfeproblematik hat dies bisher ausgebremst. Bei der Neugestaltung des KWKG müssen insbesondere die kürzeren Betriebszeiten von KWK-Anlagen in den Fokus rücken. Diese werden sich künftig noch weiter reduzieren, um im erneuerbaren Energiesystem der Zukunft punktgenau dann Strom und Wärme zu liefern, wenn Wind und Sonne nicht verfügbar sind. Dazu benötigen wir ein neues KWKG-Fördersystem. Unser Vorschlag hierzu liegt der Politik bereits vor.“

Das EuGH-Urteil erleichtert den KWK-Ausbau durch das privatrechtlich organisierte Fördersystem der KWKG-Umlage erheblich. Die KWKG-Umlage wird von den Stromnetzbetreibern erhoben und an die KWK-Zuschlagberechtigten ausgezahlt. Für den Bau von KWK-Kraftwerken werden nun keine staatlichen Förderungen aus Haushaltsmitteln mehr benötigt. Auch der Ausbau der Wärmenetze über das KWKG ist weiter gesichert.

Ebenfalls ergibt sich durch das Urteil eine neue Ausgangssituation für die KWK in Hinblick auf die Kraftwerksstrategie. Hier arbeitet der B.KWK aktuell an einem Vorschlag für eine neue Erfüllungsoption mit KWK-Kraftwerken für die Kraftwerksstrategie und wird sich in Kürze dazu äußern.

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