Vorschlag zur Nachjustierung des GEG: Aufnahme von KWK-Systemen mit erneuerbaren Energien

Aktuelles

Über die Ostertage war der B.KWK von Seiten der Bundesregierung aufgefordert, zu mehreren Gesetzesentwürfen Stellung zu nehmen und hat drei Positionen zu Themen der Energieeffizienz und Energiewende abgegeben:

Gebäudeenergiegesetz – GEG

In seiner Position zum Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG – Heizen mit erneuerbaren Energien) fordert der B.KWK eine Gleichbehandlung der Nutzwärme der KWK in Bezug auf EE-Wärme mit dem Einsatz von Heizkesseln, da sie die effizienteste Nutzung von Brennstoffen darstellt und die Strom- und Wärmewende verbindet. Dazu schlagen wir vor einen eigenen Paragraphen §71i Kraft-Wärme-Kopplungssysteme (KWK-Systeme) mit erneuerbaren Energien aufzunehmen, denn eine Benennung von KWK-Systemen mit den entsprechenden Transformationspfaden für 2030 und 2045 für erneuerbare Wärme sorgt für Klarheit auf Anwenderseite.

Die GEG-Novelle wird am 19. April im Bundeskabinett behandelt und soll noch im April dem Bundestag zur ersten Lesung vorgelegt werden.

Energieeffizienzgesetz

Gleichzeitig zum GEG hat das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium auch den Entwurf für das Energieeffizienzgesetz in die öffentliche Anhörung gegeben. Auch hier war die Frist bis zum 11. April über die Ostertage leider sehr knapp gehalten.

Zu uns vorab bekannt gewordenen Entwürfen hatten DENEFF EDL_HUB, vedec und der B.KWK bereits zuvor eine gemeinsam abgestimmte Stellungnahme abgegeben, welche nun im Zuge der offiziellen Anhörung unter Leitung der DENEFF aktualisiert wurde.

EEW – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Zuschuss (Modul 2 – Prozesswärme)

Des Weiteren wichtig ist die Novellierung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Gleichwohl als einer der wichtigsten Energiewende-Bausteine im industriellen Sektor anzusehen, werden durch den vorliegenden Entwurf der Förderung der industriellen Bioenergie-Nutzung unnötig hohe Hürden auferlegt.

Der B.KWK spricht sich in seiner diesbezüglichen Stellungnahme und einem Nachtrag dazu unter anderem dafür aus, weitere Abwärmepotenziale bei KWK-Anlagen zu heben, die Liste nutzbarer Biomasse-Sortimente zu erweitern und den Nachweis der fehlenden Wirtschaftlichkeit bei industriellen KWK-Anlagen in die neuen Förderbedingungen mitaufzunehmen.

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