B.KWK begrüßt Einigung zur Kraftwerksstrategie und empfiehlt KWKG-Novelle

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B.KWK begrüßt Einigung zur Kraftwerksstrategie und empfiehlt KWKG-Novelle als Ergänzung hierzu

Berlin, 12.02.2024. Die Bundesregierung hat am 5. Februar ihre Einigung zu den wesentlichen Elementen einer Kraftwerksstrategie bekanntgegeben. Die Kraftwerksstrategie soll die nötigen Back-Up-Kapazitäten zur Absicherung der volatilen erneuerbaren Energien schaffen. Geplant sind Investitionen in wasserstofffähige Kraftwerke in Höhe von 16 Milliarden Euro in den nächsten 20 Jahren. Zudem soll ab 2028 ein Kapazitätsmechanismus greifen. Anders als noch im Entwurf von 2023, werden weder Biomasseanlagen noch Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerke erwähnt. Auch hat sich das ursprünglich angesetzte Investitionsvolumen von 60 Milliarden Euro deutlich verringert und die auszuschreibende Kraftwerksleistung wurde von 30 auf zehn Gigawatt (GW) herabgesetzt. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) begrüßt die festgelegten Eckpunkte zur Kraftwerksstrategie und empfiehlt die bis 2030 zusätzlich benötigten 15 Gigawatt an Kraftwerksleistung über ein novelliertes Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und Biomasse-KWK abzudecken. Hierzu erklärt B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl:

„Wir sehen in den vorgelegten Eckpunkten zur Kraftwerksstrategie ein vorsichtiges Zeichen der Politik in Richtung Novelle und Verlängerung des 2026 auslaufenden Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), zur Bereitstellung von Strom und Wärme in Dunkelflauten, ergänzend zu den Großkraftwerken der Kraftwerksstrategie. Eine schnelle Anpassung des KWKG zur Flankierung der Kraftwerksstrategie ist eine Chance, die es jetzt zu ergreifen gilt! Die Novelle des KWKG sowie die Details der Kraftwerksstrategie sollten dabei in enger Zusammenarbeit zwischen der Politik, den betroffenen Branchenverbänden und der Bundesnetzagentur ausgestaltet werden.

Die Bundesregierung hat verstanden, dass Back-Up-Kapazitäten zur Absicherung von Dunkelflauten nicht bestmöglich durch den Bau zentraler Großkraftwerke mit langen Realisierungszeiten entstehen. Wir begrüßen zudem, dass Effizienz und Technologieoffenheit in der Kraftwerksstrategie wiederkehrende Begriffe sind. Auch dass die auszuschreibende Kraftwerksleistung auf zehn Gigawatt gesenkt wurde, sehen wir als wichtigen Schritt. Wichtig ist, dass diese anhand der Ausschreibungen an den hauptnetzdienlichen Punkten installiert werden, um so einen optimalen Spitzenlastausgleich zu schaffen und den Netzausbau zu unterstützen.

Wir empfehlen, die zusätzlich bis 2030 benötigten 15 Gigawatt an Kraftwerksleistung, die nicht durch die Kraftwerksstrategie abgedeckt sind, durch gasbetriebene KWK-Kraftwerke zu bauen. Diese sollten vorzugsweise mit Biogas und perspektivisch mit Wasserstoff betrieben werden. Dazu brauchen wir ein entsprechend novelliertes KWKG mit einer Investitionsförderung für KWK-Peaker. Von Vorteil für den angespannten Bundeshaushalt wäre dabei auch die haushaltsunabhängige Finanzierung über das umlagefinanzierte KWKG. Wichtig ist zudem eine Verlängerung des KWKG bis mindestens 2035, da Verzögerungen bereits heute dazu führen, dass notwendige Investitionen nicht getätigt werden.

Die Hocheffizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung kann einen Bärenanteil zur Energiesicherheit beitragen. Nach einer Erhebung des B.KWK ist ein Zubau von 6 Gigawatt Erzeugungsleistung in KWK-Kraftwerken pro Jahr ohne Weiteres möglich. Wir müssen die wertvollen erneuerbaren Brennstoffe maximal effizient einsetzen – am besten mit KWK, deren Wirkungsgrad bei bis zu über 90 Prozent liegt. Im Vergleich: ungekoppelte Gasturbinen nutzen die eingesetzten Brennstoffe nur zu etwa 40 Prozent.“

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