Wärmeplanungsgesetz: Deutliche Verbesserungen für Bioenergie gegenüber ursprünglichem Entwurf

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Berlin, 22.11.2023. Letzte Woche beschloss der Deutsche Bundestag die Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Dabei konnten im parlamentarischen Verfahren deutliche Verbesserungen für die Bioenergie gegenüber dem in den Bundestag eingebrachten Entwurf erreicht werden. Das WPG legt fest, dass bis 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme im bundesweiten Mittel aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt werden muss. Die Bundesländer werden zur Wärmeplanung verpflichtet: in Kommunen bis 100.000 Einwohner bis spätestens 30. Juni 2028 und in Kommunen ab 100.000 Einwohner bis 30. Juni 2026. Mit der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Defossilisierung der Wärmeversorgung getan. Für das Gelingen der Wärmewende müssen jedoch weitere regulatorische Hemmnisse für die energetische Biomassenutzung beseitigt werden.

Bei der konkreten Ausgestaltung des neuen Wärmeplanungsgesetzes hat die Bundesregierung viele Empfehlungen der energiewirtschaftlichen Verbände berücksichtigt, sodass deutliche Verbesserungen für die Bioenergienutzung gegenüber dem in den Bundestag eingebrachten Entwurf erreicht wurden. Geändert wurden unter anderem folgende, auch vom Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) empfohlene, Punkte:

Für neue Netze wurde die Anforderung, dass mindestens 65 Prozent der jährlichen Nettowärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen muss, vom 1. Januar 2024 auf den 1. März 2025 verschoben. Dabei wird der Anteil der zulässig aus Biomasse zu deckenden Wärme nur bei Netzen ab einer Länge von 50 Kilometern auf 25 Prozent begrenzt. Ab dem 1. Januar 2045 wird die Deckelung auf 15 Prozent angehoben. Zuvor waren von einer Begrenzung auch kleinere Netze betroffen, für die die Bereitstellung erneuerbarer Wärme zu einer kaum zu meisternden Herausforderung geworden wäre. Gerade in ländlichen Gegenden ist die dezentrale Nutzung regional anfallender Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft von großer Bedeutung, weshalb der B.KWK diese Entscheidung begrüßt. Eine weitere Verbesserung besteht darin, dass Bestandsanlagen und bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits genehmigte Biomasseanlagen hiervon ausgenommen sind. Das Wärmeplanungsgesetz wird gemeinsam mit dem Gebäudeenergiegesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz sind Änderungen des Baugesetzbuchs, die die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen sowie eine Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung geplant.

Abbau regulatorischer Hemmnisse für die energetische Biomassenutzung nötig

Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung erklärt: „Die Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Defossilisierung der Wärmeversorgung. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung in der konkreten Ausgestaltung des WPG unseren Empfehlungen zur Bioenergie nachgekommen ist. Für das Gelingen der Wärmewende müssen aber über das neue Gesetz hinaus weitere regulatorische Hemmnisse für die energetische Biomassenutzung beseitigt werden. Bereits heute steht viel mehr Biomasse zur Verfügung, als aktuell genutzt wird. Insbesondere durch die energetische Nutzung von verfügbaren, vergärbaren biogenen Abfall- und Reststoffen könnte weitaus mehr Biogas und Biomethan gewonnen werden, als es bisher der Fall ist. Holz aus der Grünflächen- und Landschaftspflege, Straßen- und Bahntrassenbegleitholz sowie auch alle anfallenden Rest- und Abfallhölzer müssen zur Defossilisierung von Gebäuden und Wärmenetzen genutzt werden. Um die vorhandenen Potenziale auszuschöpfen, müsste eine große Zahl an Anlagen zur Biomassenutzung allerdings erst noch errichtet werden. Dazu muss die Regierung Anreize und Investitionssicherheit schaffen.“   

Aufgrund des kürzlich gesprochenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts liegen die Mittel für den Klima- und Transformationsfonds aktuell auf Eis. Davon betroffen ist auch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). „Um die vorhandenen Biomassepotenziale auszuschöpfen, wäre eine wichtige Maßnahme, den Biomassedeckel in der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) an die Regelungen des Wärmeplanungsgesetzes anzupassen. Die Einstellung der BEW wäre ein großes Hemmnis für das Voranschreiten der Wärmewende und würde ein fatales Signal an die Branche senden“, so Claus-Heinrich Stahl.

Eine Chance für die Nutzung des vorhandenen Biomassepotenzials sieht der B.KWK auch in der geplanten Kraftwerksstrategie. Diese müsse betonen, dass die Nutzung von Biomasse in dezentralen KWK-Anlagen zur Entlastung der großen Kraftwerke beitrage, ohne den Staatshaushalt zu belasten. Gleiches gilt für eine Novellierung bzw. Erweiterung des Erneuerbare Energiegesetzes (EEG) sowie des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). „Desweiteren müssen die Rahmenbedingungen für biogene Pyrolyse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in der Biomassenachhaltigkeitsverordnung verbessert werden. Ohne eine wirtschaftliche Anschlussregelung für mehr Investitionssicherheit, die Erhöhung der Ausschreibungsvolumina und verstärkten Anreizen zur Flexibilisierung von Biogas-, Biomasse-, und Biomethananlagen wird Biomasse auch weiterhin nicht ressourceneffizient energetisch genutzt werden“, so Claus-Heinrich Stahl.

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